preparatory:AB 188022
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-23
Wortprotokoll
Über das Gebäudeprogramm wird seit 2010 die energetische Optimierung von Gebäuden in der Schweiz gefördert. Das bisherige Programm läuft noch bis 2017. Finanziert wird das Programm hauptsächlich aus der CO2-Abgabe, also dem Drittel, der zweckgebunden ist. Jährlich stehen aus dieser Teilzweckbindung vonseiten des Bundes maximal 300 Millionen Franken zur Verfügung. Bisher war es so, dass es ein Programm A gab; in diesem Programm sind die Massnahmen zur Sanierung der Gebäudehüllen. Das Programm A wird zu 100 Prozent durch den Bund finanziert. Es stehen dafür 200 Millionen Franken zur Verfügung. Daneben gibt es das Programm B für Massnahmen bei der Gebäudetechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien. Dieses wird je hälftig durch Bund und Kantone finanziert. Es werden je rund 100 Millionen Franken eingesetzt. Alles zusammen - Programm A und Programm B - beläuft sich auf 400 Millionen Franken. Insgesamt wurden bis Ende 2014 über diese beiden Programme je rund 7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Gegen den Willen der Mehrheit der Kantone wird ein Systemwechsel vorgenommen. Der bundesrätliche Entwurf, den Sie auf der Fahne sehen, sieht vor, dass die Mittel des Bundes ausschliesslich nach der Finanzierungsbereitschaft der Kantone ausgeschüttet werden. Das heisst, dass für jeden Kantonsfranken zwei Bundesfranken aufgewendet würden.
Der Nationalrat hat den Entwurf angepasst und schlägt vor, dass 30 Prozent nach Bevölkerungszahl - voraussetzungslos - ausbezahlt werden und dass bei den verbleibenden 70 Prozent der vom Bundesrat vorgeschlagene Teiler angewendet wird, nämlich auf jeden Kantonsfranken zwei Bundesfranken.
Die Minderheit beantragt Ihnen, den Sockelbeitrag pro Einwohner von 30 Prozent - so die Fassung des Nationalrates - auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Begründung lautet wie folgt: Der Systemwechsel erhöht tendenziell die Abhängigkeit der Programme von der Bereitschaft der Kantone zur Mitfinanzierung. Da gilt es einen wichtigen Aspekt mitzuberücksichtigen: Der Bundesbeitrag stammt, wie eben erwähnt, aus der CO2-Abgabe, belastet den Bundeshaushalt also nicht; die Kantonsbeiträge hingegen stammen aus den ordentlichen Haushalten.
Nun haben die Kantone seit der Beratung durch die Kommission eine Planrechnung gemacht; sie liegt mir hier vor. Dieses Schätzmodell kommt zu folgenden Ergebnissen. Erstens: Setzen die Kantone gleich viele Mittel ein wie bisher, können die mutmasslich verfügbaren 300 Millionen Franken aus der Teilzweckbindung nicht ausgeschöpft werden. Zweitens: Mit einem Sockelbeitrag von 40 Prozent ist der Ausschöpfungsgrad höher, und die absolute Summe entspricht etwa dem Umsatz des heutigen Gebäudeprogramms. Drittens: Sollten die 300 Millionen Franken aus der Teilzweckbindung ausgeschöpft werden, müssten alle Kantone zusammen bei einem Sockelbeitrag von 30 Prozent ihren Anteil aus den allgemeinen Haushalten um zirka 30 Prozent erhöhen. Dies erachten die Kantone angesichts ihrer Haushaltlage und angesichts der Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III als nicht realistisch.
Nun kann man natürlich sagen: Das Gebäudeprogramm läuft schon ein Weilchen, es macht nichts, wenn diese Mittel in Zukunft nicht ausgeschöpft werden. Dazu gebe ich einfach zu bedenken, dass das Einsparpotenzial im Gebäudebereich hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Ausstoss nach wie vor sehr gross ist und wir im Sinne einer kohärenten und gesamtheitlichen Politik durchaus ein Interesse daran haben, dass die Gelder, die zur Verfügung stehen, auch wirklich eingesetzt werden.
Das ist der Grund dafür, dass Ihnen auch die Energiedirektorenkonferenz empfiehlt, hier den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Ich möchte Ihnen das auch beliebt machen.