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preparatory:AB 188724

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-09-08

Wortprotokoll

Die Formulierung des Ständerates, dass Korruption nur dann auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat das öffentliche Interesse nicht verletzt wird, ist der BDP zu umständlich: Einerseits ist es schwierig, ja fast unmöglich, das zu belegen, wenn noch keine Strafuntersuchung eröffnet ist, andererseits ist das öffentliche Interesse auch nicht das alles entscheidende Kriterium. Daher lehnt die BDP-Fraktion den Antrag der Minderheit Merlini ab. [PAGE 1362]

Der Antrag Fässler Daniel setzt eine Limite: Nur schwere Fälle sollen ein Offizialdelikt sein, leichte Fälle sind ein Antragsdelikt. Es macht keinen Sinn, dass leichte Fälle im privaten Bereich strafrechtlich untersucht werden, es sollen wirklich nur die sehr schweren Fälle untersucht werden. Zudem bietet uns dieser Einzelantrag die Chance, die Vorlage mit einer kleinen Differenz an den Ständerat zurückzugeben.

Die BDP-Fraktion wird den Antrag Fässler Daniel also unterstützen.

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