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Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Was will die Volksinitiative? Allen in der Schweiz lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Das Prinzip des Grundeinkommens mit dem Ziel "Leben in Würde und soziale Teilhabe" entspricht exakt Artikel 12 der Bundesverfassung, und die Schweiz setzt Artikel 12 mit ihrem System der sozialen Sicherung durch unsere verschiedenen Sozialwerke bis hin zum letzten Netz, der kommunalen Sozialhilfe, weitestgehend um.

Die Schweiz hat dieses System der sozialen Sicherung in vielen Schritten auf allen drei politischen Ebenen gemäss unserem föderalistischen System entwickelt. Die Einkommenssicherung der Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen ist darin eingeschlossen. Das System ist zwar komplex, aber es umfasst alle Teile der sozialen Sicherung. Jedes System hat Vor- und Nachteile, aber unser System erfüllt seine Ziele. Die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme schaffen auch eine mehr oder weniger ausgewogene solidarische Gemeinschaft zwischen den Beitrags- und Steuerzahlenden und den Leistungsbeziehenden. Unser System richtet klar definierte, spezialisierte und diversifizierte Leistungen aus und fängt die Folgen wirtschaftlicher Unfähigkeit und anerkannter sozialer Risiken auf, wo es die Bundesverfassung vorschreibt.

Es gibt natürlich immer Bedarf, ein Leistungssystem zu vereinfachen, Überschneidungen auszumerzen, Schwelleneffekte zu vermindern, Synergien zu nutzen, besser zu koordinieren. Auch über den Leistungsstandard muss man immer wieder diskutieren. Ein solches System ist nie in Stein gemeisselt, sondern hat permanenten Revisions- und Verbesserungsbedarf, so, wie die Bedarfslage der Bevölkerung in [PAGE 1764] ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändert.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, weil er davon überzeugt ist, dass das heutige System in der Lage ist, auf veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zweckmässig zu reagieren, dass dieses System zwar komplex, aber keineswegs blockiert ist und dass die Komplexität auch grosse Vorteile hat. Die heutigen Versicherungen bauen auf einer engen Kausalität auf. Die ALV zum Beispiel baut auf der Erwerbstätigkeit auf, und der Bundesrat wertet diese Abhängigkeit als zentral und wichtig. Die einzelnen Versicherungszweige antworten mit klar definierten, bedarfsorientierten Leistungen auf klar definierte Risiken.

Die Volksinitiative möchte Artikel 12 vollständig anders umsetzen, einen Systemwechsel vornehmen. Mit der vorgeschlagenen allgemeinen Erwerbsversicherung soll mehr Solidarität entstehen.

Es ist nicht abzustreiten, dass die mit der Entwicklung unserer Arbeitswelt verbundenen Risiken des temporären Erwerbsausfalls in Übergangsphasen oder infolge Krankheit, Arbeitslosigkeit, prekärer Stellen usw. mit dieser Erwerbsversicherung im System des bedingungslosen Grundeinkommens in zusammengefasster, gebündelter Weise abgedeckt werden. Mit Ausnahme der Pflegeleistungen werden in dieser Versicherung alle Leistungen der heutigen Sozialversicherungen inklusive Sozialhilfe zusammengefasst, auch die Leistungen beim vorübergehenden Erwerbsausfall. Das klingt einfach und unbürokratisch. Damit kommt der beantragte grundlegende Systemwechsel nicht nur der von diesem Rat seit Langem geforderten Gesamtschau auf die soziale Sicherheit entgegen, sondern er liefert gleich noch ein Lösungsmodell. Dieses bedeutet aber ein komplett anderes System der Einkommenssicherung der Erwerbstätigen: Es schaut das Individuum an, unabhängig vom realen Leben in einer Lebensgemeinschaft. Es ist radikal subjektbezogen, z. B. im Gegensatz zur Sozialhilfe, die von Haushaltgrössen und realen Lebensgemeinschaften ausgeht, um den Bedarf zu ermitteln. Das ist bedarfsorientiert und belastet den Steuerzahler weniger.

Beim Modell mit dem bedingungslosen Grundlohn kommt neben der fehlenden Bedarfsorientierung hinzu, dass mit dem Grundlohn auch der Anspruch auf eine höhere und länger andauernde Leistung verbunden ist als mit der heutigen Sicherung. Man spricht von einem Grundeinkommen für Erwachsene von etwa 2500 Franken und für ein Kind von 625 Franken pro Monat. In den Finanzierungsüberlegungen der Initianten wird der Teil des Erwerbseinkommens, der unterhalb des durch das bedingungslose Grundeinkommen abgedeckten Sockelbeitrages von 2500 Franken liegt, abgeschöpft und kann dann zu dessen Finanzierung verwendet werden. Das gäbe bei einer gleichbleibenden Beschäftigung und Lohnsumme Einnahmen von etwa 128 Milliarden Franken. Zusätzlich würden die Leistungen der sozialen Sicherheit umgelagert. In den Augen der Initianten wären das 70 Milliarden Franken; gemäss Bundesrat sind es nur 55 Milliarden Franken.

Mit einem geschätzten zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 25 Milliarden Franken ergäben sich jährliche Kosten von etwa 208 Milliarden Franken, von denen nur 55 Milliarden wegfallen würden. So lagen auch der SGK nur Schätzungen vor bezüglich des effektiven zusätzlichen Finanzierungsaufwands; auch deshalb, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass mit dieser Erwerbsversicherung alle sozialen Dienste, die ja vielerlei nichtmonetäre Unterstützungen einschliessen, wegfallen würden.

Mit dem Systemwechsel sollten Sozialberatung, Budgetberatung usw. abgeschafft werden. Es würden alle Anlaufstellen wegfallen, die es den eher Leistungsschwächeren ermöglichen, ihr Leben zu bewältigen und gesellschaftlich integriert zu bleiben. Sonst kann man ja auch nicht diese Gelder sparen und umlagern.

Die fundamentalste Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen betrifft aber das Verhältnis zur Selbstverantwortung und Eigeninitiative. Die Initiative soll genau dafür Stimulator sein. Die Mehrheit der Kommission bezweifelt den Anreiz zur Arbeitsleistung, wenn man den Lohn auch ohne bekommt. Überdies wird der Grundgedanke unserer Sozialpolitik, nämlich die Hilfe zur Selbsthilfe, die Hilfe, um zurück in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu finden, vernachlässigt, wenn nicht torpediert. Denn dass ein solches Grundeinkommen Verantwortung und Eigeninitiative stimuliert, muss als realitätsfern bezeichnet werden. Arbeit muss sich lohnen, und wenn sie das nicht tut, haben wir ein Motivationsproblem. Das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit. Alle Bemühungen von beruflichen und sozialen Integrationsmassnahmen als wichtige Begleitmassnahmen der sozialen Sicherung würden quasi ignoriert. Dabei sind sie das Herzstück unserer sozialstaatlichen Bemühungen.

Trotzdem brachte und bringt die Volksinitiative die Chance, wieder einmal eine Grundsatzdebatte über die soziale Sicherheit zu führen und Alternativen zu erwägen, die zum Beispiel negative Anreize beheben und ungelöste Probleme wie die Langzeitarbeitslosigkeit neu denken und angehen. Der entsprechende Antrag Carobbio Guscetti für einen Gegenentwurf, der dem Volk zusammen mit der Volksinitiative unterbreitet wird, wurde aber mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Der Antrag, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, wurde mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Jetzt noch ein Zusatz: Im Rahmen der Beratungen über dieses Geschäft hat die Kommission auch die Petition "Unterstützung der Volksinitiative 'für ein bedingungsloses Grundeinkommen'" zur Kenntnis genommen. Die Petition wurde im Juni 2013 von Herrn Urs Wäfler eingereicht. Er fordert die Bundesversammlung auf, die Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen" zu unterstützen. Da die Petition das hängige Geschäft betrifft, wird sie gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes beraten. Die Petition wird ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, sobald dieses Bundesratsgeschäft erledigt ist.

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