preparatory:AB 190173
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen noch einmal vorlesen, wie die Motion Baumann, die ja dieser ganzen Diskussion zugrunde liegt, lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen, und zwar mit folgendem Inhalt: Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, sollen in dem Umfang von der Steuerpflicht befreit werden, als diese Mittel für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind." Herr Ständerat Baumann führt dann aus, dass sich die steuerliche Befreiung auf die Pistenfahrzeuge konzentrieren solle, auf Fahrzeuge, die in diesem Sinne eingesetzt werden.
Wenn ich höre, dass das, was jetzt vorliegt, eine Vereinfachung sei, dann sage ich Ihnen: Ja, das ist schon so. Wenn man sagt, dass alle für alle Leistungen befreit werden, dann ist das immer eine Vereinfachung des Steuersystems. Das können Sie aber in anderen Bereichen durchwegs auch sagen.
So etwas ist aber nicht im Sinne des Erfinders, das wissen wir alle. Darum noch zur Seilbahnverordnung bzw. zur Vereinbarung zwischen dem Verband Seilbahnen Schweiz und dem Bafu: Da kann man schon sagen, das sei nur eine Absichtserklärung. Es ist eine vom Departementsvorsteher unterzeichnete Vereinbarung mit dem Verband Seilbahnen Schweiz, die darauf ausgerichtet ist, dass man sich in der Zeit bis 2010 entsprechend verhält und alle diese Pistenfahrzeuge mit Partikelfiltern ausrüstet. Da kann man schon sagen, das interessiere einen nicht mehr. Aber ich denke, Vereinbarungen sind einzuhalten, auch wenn die Situation dann etwas schwieriger wird. Das hat der Bundesrat versucht mit einer differenzierten und, zugegeben, schwierigeren oder komplizierteren Lösung, aber immerhin in Befolgung der Motion und auch der Vereinbarung, die eben getroffen wurde.
Wenn Sie jetzt so weit gehen wollen, dass Sie einfach alle Treibstoffe für Pistenfahrzeuge, und zwar für alle Pistenfahrzeuge und für alle Aufwendungen, befreien wollen, dann gehen Sie schon weit über den Motionstext hinaus. Sie sagen, alle Pistenfahrzeuge sollen für sämtliche Aufwendungen befreit werden. Es gibt nicht einmal mehr eine Einschränkung auf den Auftraggeber, wie es Herr Hardegger vorhin gesagt hat. Es sind also nicht nur Gemeinden, Seilbahnunternehmen oder Loipenorganisationen, die dann profitieren sollen, sondern einfach sämtliche Personen, die solche Fahrzeuge haben. Für sämtliche Handlungen, die sie mit solchen Fahrzeugen vornehmen, sollen sie steuerbegünstigt sein.
Ich weiss schon, Herr Nationalrat Walti, es gibt verschiedene andere Ausnahmen, die eigentlich auch nicht glücklich sind, wenn ich so sagen darf. Aber das rechtfertigt nicht, hier eine vollkommene Ausnahme von der Steuerpflicht zu machen, ohne irgendwelche Einschränkungen oder Regelungen, für wen und für welche Handlungen diese Befreiung gelten soll. Man kann doch nicht sagen, dass alle Fahrzeuge, die man im Schnee brauchen kann, wirklich nur im Schnee und nicht sonst auf der Strasse gebraucht werden. Wir sehen ja, was auf der Strasse herumfährt. Mir scheint daher, Sie gehen sehr weit, wenn Sie das Gesetz jetzt so ändern wollen, und das wird möglicherweise auch Folgewirkungen haben.
Ich möchte Sie bitten, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, der bereits allen Anliegen weit entgegenkommt.