preparatory:AB 190244
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen tritt auf die Botschaft zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes ein. Die Vorlage enthält zahlreiche Änderungen, deren Verbindendes ist, dass sie im Mehrwertsteuergesetz geregelt werden. Die meisten stehen allerdings nicht in einem unmittelbaren Bezug zueinander. Der Bundesrat erfüllt damit eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (13.3362), die in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hat. Die Motion war quasi der grösste gemeinsame Nenner des Parlamentes nach der Ablehnung der Vorlagen für einen Einheitssatz und für ein Zweisatzmodell bei der Mehrwertsteuer.
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Vorlage um diverse Punkte ergänzt, die sich seither als nötig erwiesen haben. Die Diskussion über einen Einheitssatz oder über ein Zweisatzmodell gehört nicht dazu, diese hat das Parlament geführt. Die Entscheide waren klar und werden von uns Grünen nicht infrage gestellt. Die Gründe haben sich seither weder verändert noch vermehrt oder vermindert.
Bei mehreren Gesetzesänderungen findet sich neben dem Antrag des Bundesrates noch eine Variante, die vom sogenannten Konsultativgremium eingebracht worden ist. Diesem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Konsumentinnen und Konsumenten und aus dem Steuerwesen an. Die Grünen folgen in der Detailberatung den Anträgen des Bundesrates.
Als wichtige Neuerungen beurteilen die Grünen den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen, die sich heute wegen der Mehrwertsteuer zulasten von inländischen Unternehmen auswirken. So ist es sicher richtig, für die Frage der Steuerpflicht die Gesamtumsätze heranzuziehen und nicht nur die Umsätze im Inland. Zudem werden ausländische Online-Händler je nach ihrem Umsatz im Inland ebenfalls steuerpflichtig. Es wird vermutlich nicht einfach sein, bei im Ausland ansässigen Betrieben die Steuerpflicht durchzusetzen. Die Regulierung ist trotzdem richtig.
Am meisten zu reden gab in der Kommission die Neuregelung der Steuerpflicht bzw. die Entbindung von der Steuerpflicht für gemeinnützige Organisationen. Der diskutierte Anwendungsfall war die Rega, wobei die Frage im Mittelpunkt stand, ob und inwiefern solche Organisationen ihren Gönnerinnen und Gönnern im Bedarfsfall Leistungen ohne Mehrwertsteuerpflicht erbringen können. Mit der nun getroffenen Lösung sind die Grünen einverstanden. Die Leistungen müssen künftig nicht mehr versteuert werden.
In diesem Zusammenhang steht die Motion, die auch auf der Traktandenliste ist. Die Rega kam in einer früheren Phase auch öffentlich ins Gerede, weil manche ihrer Funktionäre sehr hohe Bezüge hatten. Das hat sie mittlerweile gelöst; generell besteht das Problem aber noch immer. Die Grünen unterstützen deshalb die Motion der WAK, wonach die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen auch davon abhängig gemacht werden soll, dass die Bezüge [PAGE 1813] angemessen sind. Bei Zewo, einer Organisation, die private Organisationen zertifiziert, ist dies eines der Kriterien. Es ist richtig, dass dies in Zukunft auch von den Steuerbehörden so gehandhabt wird.
Die Grünen beantragen, die Motion anzunehmen.
Als richtig erachten wir auch die neukonzipierte Margenbesteuerung. Sie beendet eine unsägliche Phase, während der für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke zum Beispiel im Export eine Mehrwertsteuer zurückgefordert werden konnte, die gar nie erhoben worden war. Die Rückerstattung der fiktiven Mehrwertsteuer wird in Zukunft vermieden. Die Grünen haben schon die Einführung dieses Unsinns bekämpft, weshalb wir dessen Aufhebung entsprechend begrüssen.
Für Gemeinwesen resultieren vor allem Vorteile. Ihre Steuerpflicht wird vereinfacht und die Zusammenarbeit untereinander entlastet. Neu sind die Leistungen aller Sozialversicherungen untereinander von der Steuer ausgenommen. Die Vermietung von Parkplätzen soll vereinfacht werden. Das bisherige Kriterium des Gemeingebrauchs wird gestrichen.
Im Sinne der Darlegungen beantragen die Grünen, auf die Vorlage einzutreten, bei den eingereichten Minderheitsanträgen dem Bundesrat zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung anzunehmen.