preparatory:AB 191078
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Die Ereignisse um Fukushima im Februar 2011 haben in Deutschland und in der Schweiz einen energiepolitischen Tsunami ausgelöst. Die Reaktorkatastrophe in Japan hat zum parlamentarischen Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie geführt. Ich stehe hinter diesem Entscheid.
Ich erlaube mir zum Eintreten auf das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 einige grundlegende Bemerkungen: Es ist uns allen bewusst, dass der Zeithorizont der Energiewende 2050 ein sehr weiter ist. Wollte man heute alle Entscheide treffen, um die gutgemeinten Ziele der Energiewende 2050 zu definieren und zu erreichen, so käme dies der unmöglichen Quadratur des Kreises gleich. Ich habe die Beratungen der Energiestrategie in unserer Kommission in der ersten Phase als emotional und wenig faktenbasiert erlebt. Der Nationalrat hatte der bundesrätlichen Vorlage neue Elemente zugefügt, welche nach meiner Überzeugung wenig durchdacht und von politischem Opportunismus gezeichnet waren. So sahen wir uns in der Kommissionsberatung nach anfänglichem Suchen nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aufgefordert, die Vorlage wieder näher an die Wirklichkeit zu führen und auf den bundesrätlichen Weg zurückzuführen. Unsere Kommission hat sich viel Zeit genommen, alle durch den Nationalrat eingefügten Themen vertieft zu prüfen. An dieser Stelle bedanke ich mich ebenfalls für die gute Unterstützung durch das Sekretariat und die involvierten Fachleute des Departementes und für die intensive und konstruktive Debatte mit Frau Bundesrätin Leuthard.
Einzelne für mich relevante Punkte bleiben auch nach intensiver Beratung der Vorlage unklar und befriedigen mich noch nicht. Die der gesamten Vorlage zugrunde liegenden statistischen Annahmen und Prognosen wurden auf der Zeitachse nicht überarbeitet. Was 2007 studiert und 2011 als Prognose weiterentwickelt und unterlegt wurde, hat heute in vielen Bereichen keine Gültigkeit mehr. Insbesondere stimmt die marktseitige Entwicklung der weltweiten und der europäischen Energiewirtschaft bei keinem der relevanten Energieträger mehr. Natürlich, es liegt in der Natur der Sache, dass die Unsicherheiten mit der Zunahme auf der Zeitachse grösser werden. Fakt ist allerdings, dass sich die zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere die Energiewachstums- und Energieverbrauchsannahmen, bereits heute als zu optimistisch erweisen. So sind beispielsweise die unterlegten Einsparquoten bereits heute revisionsbedürftig.
Im Hinblick auf die Erarbeitung der Energiestrategie 2050 hat das Bundesamt für Energie im Mai 2011 die Energieperspektiven einer kritischen Würdigung unterzogen. Um dem Bundesrat damals eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage zu liefern, haben die Fachleute, ich habe es erwähnt, die aus dem Jahre 2007 stammenden Energieperspektiven aufdatiert und die gesamtwirtschaftlichen sowie die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Seither haben sich die für die Energiewirtschaft und insbesondere die für die einheimische Stromproduktion relevanten makroökonomischen Daten jedoch dramatisch verändert.
Die Bundesverwaltung hat auf Wunsch der Kommission überprüft, ob eine komplette Überarbeitung dieser Grundlagen nötig und sinnvoll wäre. Sie kam in ihrem schriftlichen Bericht zum Schluss, dass eine Überprüfung unter dem Aspekt des langen Zeithorizonts 2050 wenig zielführend wäre. Das heisst im Umkehrschluss, dass wir die Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens heute auch nicht auf 2050 ausrichten dürfen, sondern dass wir pragmatische Teilschritte in die richtige Richtung unternehmen müssen. Ein gesetzgeberischer Weitschuss würde sein Ziel unweigerlich massiv verfehlen.
Zwei entscheidende Ereignisse beeinflussen diese Gesetzesberatung extrem: erstens der Marktöffnungsschritt Nummer eins mit dem Zwang für die Elektrizitätswirtschaft, die Produktion komplett von der Verteilung zu trennen; zweitens die massive Veränderung des geschilderten internationalen Marktumfelds, in welchem sich die schweizerische Energiewirtschaft einzubetten hat. Von der Skizzierung der Energiewende 2050 bis heute halbierten sich die Rohölpreise auf rund 50 Dollar je Fass, reduzierte sich der Welthandelspreis für Braunkohle um rund 75 Prozent, sank der Strompreis an der Leipziger Stromhandelsbörse von rund 80 auf rund 30 Euro pro Megawattstunde, sank der Wechselkurs vom Franken zum Euro von Fr. 1.25 auf rund 1 Franken - heute: Fr. 1.10. Letzter Punkt: Die Schere beim Preis für CO2-Zertifikate in der Schweiz und in Europa öffnet sich massiv.
Wir planen auf Antrag des Bundesrates eine Erhöhung des Abgabesatzes pro Tonne CO2 von 60 auf 84 Franken. Es gibt eine Minderheit, die mit ihrem Antrag bei 60 Franken bleiben möchte. Zum Vergleich: Per 17. September waren es 8.28 Euro pro Tonne CO2 - das sind die Börsenpreise im europäischen Emissionshandel. Wenn der Zertifikatepreis pro Tonne CO2 an der Börse gegen 50 Euro tendieren würde, würde sich gemäss deutschen Angaben der Schritt weg von der Braunkohle hin zum Erdgas rechnen. Der weitere Schritt in Richtung erneuerbare Energie ist nicht beziffert. Während bei Rohöl und Erdgas die Entwicklung nicht absehbar ist, gehen die Marktbeobachter davon aus, dass die Strompreise in Europa in den nächsten Jahren tief bleiben und mittel- bis langfristig weniger stark ansteigen werden als bisher angenommen. An der Leipziger Stromhandelsbörse liegt der Preis, ich habe das erwähnt, bei rund 3 Eurocent pro Kilowattstunde. Es gibt keine glaubwürdigen Anzeichen, dass die für Europa massgebende bundesdeutsche Politik den CO2-Irrsinn der Wiederinbetriebnahme der alten Kohlekraftwerke in absehbarer Zeit unterbinden würde.
Die massive Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro dürfte angesichts der Entwicklung des europäischen Umfelds, insbesondere in Bezug auf das langsamere Wachstum der Wirtschaft, von langanhaltender Tendenz sein. Tatsache ist, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere für die schweizerische Wasserkraft seit Mai 2011 nachhaltig verschlechtert haben. Wir sind uns alle einig: Die Wasserkraft ist qualitativ und quantitativ die absolut matchentscheidende erneuerbare Energie. Bei einem Anteil von rund 60 Prozent an der inländischen Stromproduktion dürfen wir es uns nicht erlauben, dass dieser Sockel an erneuerbarer Energie wegbricht.
Wir dürfen die Augen bei allem guten Willen, die Energiewende zu schaffen, vor der Wirklichkeit nicht verschliessen. Es muss uns interessieren, wie sich die veränderten Bedingungen auf dem Energiemarkt auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft, auf die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbes, der exportorientierten Industrie sowie der sehr bedeutsamen Zulieferindustrie, des Zuliefergewerbes auswirken werden. Insbesondere müssen wir uns auch für die Folgen für die einheimische Stromproduktion interessieren, die mehrheitlich von der Wasserkraft erbracht wird.
Es ist dem Nationalrat nicht gelungen, die Förderung der erneuerbaren Energien marktgerechter auszugestalten. Die Weiterführung der Abnahme- und Vergütungsgarantie, neue Subventionstatbestände und die Erhöhung des maximalen Übertragungsnetzzuschlags verstärken bestehende Wettbewerbsverzerrungen und führen zu weiterem Marktversagen. Folgen Sie den vorliegenden Beratungsresultaten der Mehrheit Ihrer Kommission, können Sie die aufgezählten Mängel aus der nationalrätlichen Vorlage zielführend korrigieren.
Ich erlaube mir hier eine Klammerbemerkung: Die Aussage, dass die bestehenden Marktverzerrungen in der schweizerischen Energiewirtschaft alleine durch die Subventionierung der neuen Energien in Europa verursacht würden und nichts mit der KEV in der Schweiz zu tun hätten, ist nicht ganz korrekt. Selbst wenn die Reduktionsziele erreicht würden, könnten rund 1,3 Milliarden Franken an Fördermitteln beansprucht werden. Sie verschärfen die Marktverzerrungen, insbesondere gegenüber der einheimischen Wasserkraft, massgeblich.
In eine volkswirtschaftliche Gesamtbeurteilung gehören auch die Aufwendungen für den Ausbau und die Verstärkung [PAGE 913] der Netzinfrastruktur. Entsprechende Schätzungen und Studien gehen bekanntlich von über 100 Milliarden Franken aus.
Diese Gesetzesnovelle darf den Ausschluss einzelner Technologien und die damit verbundene Verringerung des umwelt- und energiepolitischen Handlungsspielraums künftiger Generationen nicht fixieren. Mit einer politisch motivierten Diskriminierung bestehender Kraftwerke, auch der Wasserkraftwerke, werden grosse Volksvermögen aufs Spiel gesetzt. Wir riskieren die Versorgungssicherheit und gefährden eine erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050.
Wenn wir mit dieser Vorlage falsche Impulse festhalten, so setzen wir einfach und entgegen anderslautenden Behauptungen auf eine weitergehende Importstrategie. Über den Sinn oder Unsinn von faktischen Technologieverboten und über die Zielhierarchie zwischen den Risiken von Erderwärmung - Stichwort CO2-Bilanz - und/oder den Risiken der Nukleartechnologie werden wir bei der Beratung des Kernenergiegesetzes hinlänglich debattieren können.
Über die Frage, ob die EU das Stromabkommen definitiv ratifizieren wird oder nicht, kann man nur spekulieren. Das bilaterale Vertragswerk zum Thema ist gegenwärtig "on hold" und lässt offene Fragen im Raum stehen betreffend Förder- oder Lenkungsmassnahmen im Inland. Die Frage, ob es die EU auf Dauer zulassen wird, dass die Schweiz ohne entsprechenden Vertrag am Market Coupling nachhaltig teilnehmen kann, beeinflusst ebenfalls die vorgegebenen Elemente des ersten Massnahmenpakets. Wir können aber nicht warten, wir müssen vorwärtsmachen und diese Gesetzesberatung sachlich nach vorne treiben. Da wir keine Anzeichen für eine rasche Beteiligung der Schweiz am erwähnten Market Coupling mit Europa haben, sollten wir äusserst zurückhaltend sein mit der Implementierung neuer Stütz- und Subventionselemente.
Eine annähernd gesamthafte Beurteilung der Energiestrategie ist heute nicht möglich. Seien wir deshalb pragmatisch. Wir warten alle auf das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit auf die nächste Vorlage zum Thema Lenkungssystem. Parlament und Stimmvolk sind bis heute im Unklaren über die Folgen, die Schritte und das Ausmass dieses zweiten Teils der Energiestrategie. Eine staatlich erzwungene Verzichtpolitik, die Weiterführung der Fördermassnahmen und die Einführung eines Lenkungssystems bedeuten massive Eingriffe in die Freiheit des Bürgers. Umso klarer, umso breiter müssen die Argumente abgestützt sein. Solche Eingriffe sind dann zu rechtfertigen, wenn die Elemente klar sichtbar auf dem Tisch liegen und im europäischen Kontext auch bestehen können.
Ein letztes Wort zur geplanten Subventionierung der Wasserkraft: Die europäische Energie- und Elektrizitätswirtschaft hat sich sehr weit vom Markt entfernt. Milliardenschwere etatistische Anreizsysteme und geostrategische Verschiebungen der Energieträgerflüsse haben bewirkt, dass keine realen marktwirtschaftlichen Systeme und Mechanismen mehr funktionieren. Der Markt ist nachhaltig geschädigt und ausgehebelt. Die Schweiz ist nicht in der Lage, diese Entwicklung massgeblich zu beeinflussen. Unter dieser Feststellung einen weiteren marktverzerrenden Subventionstatbestand zu statuieren, nämlich die Subventionierung der Wasserkraft, erachte ich als gefährlich. Gut gemeint ist nicht gut genug. Bei der effektivsten erneuerbaren Energie, der Wasserkraft, auch noch ungleich lange Spiesse zu schaffen zwischen subventionierten und allenfalls nichtsubventionierten Wasserkraftproduzenten, erachte ich als nicht zielführend.
Es kann meines Erachtens nicht sein, dass mit einem Tropfen auf den heissen Stein versucht wird, die Wasserwirtschaft gnädig zu stimmen. Wollte man die Wasserkraft wirklich der Bedeutung entsprechend fördern, müssten massiv Gelder fliessen, und die gesamte KEV müsste auf die Stützung der Wasserkraft fokussiert werden. Ich will das nicht, weil es in die falsche Richtung geht. Wer weiss, vielleicht gelingt es im Rahmen dieser Beratung, ansatzweise eine einigermassen vertretbare Lösung zu finden, um der gebeutelten alten erneuerbaren Energie, der Wasserkraft, eine gewisse Unterstützung zu bieten. Für mich ist eines klar: Sollte die Energie aus heimischer Wasserkraft wegbrechen und aus dem Markt gedrängt werden, so ist die Energiewende 2050 gescheitert, bevor sie richtig begonnen hat. Ich würde dies ausserordentlich bedauern, weil die Alternative heissen würde, dass wir in Bezug auf die Elektrizität den Pfad der Versorgungssicherheit durch eigene Ressourcen verlassen. Im Klartext: Die Energiewende würde zu einem noch wesentlicheren Teil zur Importstrategie.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wir tun gut daran, diese Vorlage weiterhin äusserst sorgfältig zu behandeln, wenn wir bei den Zielen der Klima- und Ressourcenpolitik einen Schritt weiterkommen wollen. Lassen wir uns von Sachlichkeit leiten und nicht von politischer und opportunistischer Tagesaktualität.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Einzelantrag Hefti auf Rückweisung abzulehnen und - ja, das war's.