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preparatory:AB 191241

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-11-30

Wortprotokoll

Es gab zwei verschiedene Argumentationslinien. Die eine, welche zur Ablehnung des Antrages der damals von mir vertretenen Minderheit führte, war eine sachliche: Man hat ausgeführt, dass die Kantonsgrenzen zur Bestimmung dieser Eingriffsmöglichkeiten nicht geeignet seien und dass die 20-Prozent-Hürde willkürlich sei. Es gab zudem die taktisch-formelle Argumentationslinie, wonach man das Gesetz nicht verzögern wollte, damit eben am 1. Juli des nächsten Jahres eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen wäre.

Wenn ich schon spreche, möchte ich noch ganz kurz ein paar Worte zur Frage nach der Übereinstimmung mit den bilateralen Verträgen, mit der Personenfreizügigkeit sagen. Wir hatten nämlich die Professoren Thomas Cottier und Astrid Epiney im Jahre 2012 in die SGK eingeladen, und ich kann mich noch sehr gut an diese Debatte erinnern, sie war sehr spannend. Professor Cottier vertrat ganz klar die Haltung, dass die Lösung mit diesen drei Jahren absolut vertretbar sei, weil sie einerseits massvoll, andererseits sachlich begründet sei, um die lokalen Verhältnisse im Land, wo eben die Ärzte dann tätig sein wollen, zu erfassen, und dass es beispielsweise im Anwaltsrecht ähnliche Regeln gebe, die bereits von den entsprechenden Behörden sanktioniert worden seien. Deshalb haben wir uns damals entschlossen, das Risiko einzugehen, und wollen das jetzt auch in eine neue gesetzliche Grundlage giessen.