preparatory:AB 195402
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Das Innosuisse-Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine [PAGE 184] öffentlich-rechtliche Anstalt. Die KTI wird damit neu zur Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, zur Innosuisse. Die Innosuisse übernimmt die bisherigen Aufgaben der KTI und erhält eine neue Aufgabe dazu, nämlich die Nachwuchsförderung mittels Stipendien.
Die KTI ist heute als ausserparlamentarische Kommission geregelt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Organisation der KTI an ihre Grenzen stösst. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion Gutzwiller 11.4136 zum Anlass, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation führte eine Analyse durch und kam zum Schluss, dass es erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen braucht. Diese können nur mit einer umfassenden Reform angegangen werden.
Mit der neuen Organisation soll die Innosuisse eine umfassende Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben vornehmen, und es soll eine unabhängige Aufsicht geschaffen werden. Zudem soll die Agentur besser in das Schweizer Fördersystem integriert werden.
Die WBK hat im Rahmen von vier Sitzungen über das Innosuisse-Gesetz beraten und diverse Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, der Schweizerische Nationalfonds, der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat, die Fachhochschulen sowie Vertreter der Wirtschaft, von der Economiesuisse bis zu Vertretern von wissenschaftsbasierten Start-ups. Sie alle haben sich insgesamt positiv zu der Vorlage geäussert. Die Kommission hat zudem den Mitbericht der FK zur Kenntnis genommen.
Die WBK hat an der Vorlage einige kleine Änderungen vorgenommen. Sie hat bei den Aufgaben der Innosuisse die wissenschaftsbasierte Innovation mit einem Verweis auf das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz präzisiert, sie hat eine Mindestanzahl Mitglieder des Innovationsrates festgelegt und den Spielraum der Innosuisse bei den Reserven erhöht. Die Innosuisse kann neu Reserven bilden, die Obergrenze soll nach dem Willen der Kommission neu bei 15 Prozent statt 10 Prozent angesetzt werden. Zudem sollen die Beratungsangebote, die heute für Firmengründer gelten, auch auf Personen ausgedehnt werden, die eine Nachfolge in einem Unternehmen antreten. Auf die restlichen Anträge werde ich im Rahmen der Detailberatung eingehen.
Die Kommission hat mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Der Innovationskraft von Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Arbeitsplätze in der Schweiz zu. Die KTI beziehungsweise neu die Innosuisse fördert den Wissenstransfer von den Hochschulen zu den Unternehmen. Mit der neuen Organisation erhält die Innosuisse zudem mehr Flexibilität und ihrer Aufgabe angemessene Strukturen.
Eine Minderheit der Kommission hat sich kritisch geäussert zu den Kosten der Innosuisse und fürchtet, dass die neue Struktur zu mehr Bürokratie führen wird.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.