preparatory:AB 195511
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Die Minderheit will eine angemessene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen im Innovationsrat. Der Innovationsrat ist ein 25-köpfiges Gremium. Er hat damit eine Grösse, bei der diese Forderung problemlos erfüllt werden kann.
In der Kommission wurde gesagt, man gehe davon aus, dass auch Frauen dem Innovationsrat angehören werden - das genügt nicht, denn die Forderung ist eine Selbstverständlichkeit: Es braucht mehr, es braucht eine angemessene Vertretung. Klar bestätigt wurde, dass es dafür genügend exzellente weibliche Expertinnen gibt. Also müssen wir doch erst recht diese Frauen einbeziehen!
Die KTI umfasst aktuell eine Kommission mit 72 Expertinnen und Experten. Auf der Website des Bundes zur KTI steht: "Die 72 Kommissionsmitglieder beurteilen und begleiten die eingereichten Innovationsprojekte. Diese Wirtschafts- und Forschungsexperten werden vom Bundesrat gewählt." Es erstaunt nicht, dass auf der Website die "Wirtschafts- und Forschungsexperten" nur in der männlichen Form genannt werden. Von den 72 Kommissionsmitgliedern sind nur 15 Frauen oder gerade einmal 20 Prozent. Ein derart männerlastiger Club darf sich in Bezug auf den Innovationsrat nicht bilden. Das ist der heutigen Zeit nicht mehr angepasst, auch die KTI als Kommission braucht Innovation. In der Wissenschaft sind heute mindestens gleich viele Frauen wie Männer tätig, wenn nicht sogar mehr.
Beim Nationalfonds brauchte es ebenfalls mehrere Jahre, um im Forschungsrat die Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Auch das darf sich im Innovationsrat nicht wiederholen. Diese Beispiele zeigen, wie notwendig heute die Forderung nach einer angemessenen Geschlechterquote immer noch ist.
Im viel kleineren Verwaltungsrat, der nur aus fünf bis sieben Personen zusammengesetzt ist und über den wir vorhin gesprochen haben, muss die angemessene Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen berücksichtigt werden, da der Verwaltungsrat der Kaderlohnverordnung untersteht. Diese Verordnung verlangt eine verbindliche Berücksichtigung der Geschlechter sowie der Sprachregionen. Was beim siebenköpfigen Verwaltungsrat als Bedingung eingehalten werden muss, soll beim 25-köpfigen Innovationsrat eine Selbstverständlichkeit sein: Sprachregionen und Geschlechter gehören im Innovationsrat angemessen vertreten.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie diese Forderung der Minderheit Marti.