Lexipedia

preparatory:AB 195561

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-07

Wortprotokoll

Bei der zur Beratung vorliegenden Botschaft handelt es sich um ein zusätzliches Rüstungsprogramm aus dem Jahre 2015. Nachdem das Volk den Kauf des neuen Flugzeugs Gripen im Jahr 2014 abgelehnt hatte, entschloss sich das VBS mit ausdrücklicher Unterstützung der Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte, die Investitionen am Boden zu intensivieren. Der damalige Chef VBS hat an den Sitzungen der SiK im Jahr 2015 angekündigt, dass er neben dem ordentlichen Rüstungsprogramm 2015 ein zusätzliches in den Bundesrat und anschliessend ins Parlament bringen werde. Mit der Verabschiedung dieses zusätzlichen Rüstungsprogramms 2015 am 12. August 2015 durch den Bundesrat wurde diese Ankündigung realisiert. Die beiden Kammern haben deshalb über zusätzliche Rüstungsgüter im Wert von 874 Millionen Franken zu entscheiden. Das Schwergewicht liegt dabei insbesondere auf der Mobilität der Truppen, was ebenfalls wenig überraschend ist, wurden doch schon zu früheren Zeiten das Erreichen der Lebensdauer des Duro und somit die Suche nach Alternativlösungen angekündigt. So weit zum Hintergrund des zusätzlichen Rüstungsprogramms.

Ich äussere mich zu den beiden Bereichen "Führung" und "Wirksamkeit im Einsatz" nicht. Sie scheinen in Anbetracht des Medieninteresses von untergeordneter Bedeutung zu sein.

Im Fokus des medialen Geschehens stand in den letzten Wochen und Tagen nur noch gerade das Geschäft "Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I". Wie bei den anderen Beschaffungsvorhaben in diesem Rüstungsprogramm kommt auch bei der Werterhaltung des Duro die freihändige Vergabe zur Anwendung, wie es das öffentliche Beschaffungsrecht insbesondere für die Rüstungsgeschäfte als Möglichkeit vorsieht. Ich bin froh, dass die Armasuisse diesen Weg gewählt hat und damit wesentlich dazu beiträgt, dass die Industrie in unserem Land berücksichtigt werden kann, die heute weiss Gott nicht von übermässig vielen Aufträgen insbesondere aus dem Ausland überrannt ist. Laut den uns als Kommissionsmitgliedern zur Verfügung stehenden Informationen werden rund 150 Unternehmen aus 20 Kantonen als Zu- und Unterlieferanten davon profitieren können.

Dazu gehören nach dem heutigen Stand zum Beispiel im Kanton Aargau 24 Firmen mit 35 bis 40 Millionen, im Kanton Bern 16 Firmen mit 50 Millionen, im Kanton Neuenburg zwei Firmen mit 30 Millionen, im Kanton Thurgau 22 Firmen mit 22 Millionen, und zwar ausserhalb der Mowag, im Kanton St. Gallen 17 Firmen mit 13 Millionen, im Kanton Zürich 46 Firmen mit 6 bis 7 Millionen und im Kanton Glarus zwei Firmen mit 4 Millionen Franken. Auch in den Kantonen Schwyz, Zug, Tessin, Waadt, Wallis und Genf ist die Vergabe von Teilaufträgen vorgesehen. Die wirtschaftliche Wertschöpfung bleibt also praktisch zu hundert Prozent in unserem Land. Das ist gut und richtig so. Gerade dieser Punkt wäre bei einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren mehr als nur gefährdet. Die Beschaffung des Mercedes-Benz zur Ablösung des Steyr-Daimler-Puch findet in Deutschland statt, und auch die Wertschöpfung wird zum allergrössten Teil in Deutschland erbracht.

Eine ganz ähnliche Situation würde zum Beispiel ein Einkauf des Sprinters oder eines Iveco ergeben. Das Nachsehen hätten ganz eindeutig die zahlreichen kleineren und mittleren Unternehmungen in unserem Land. Darüber darf auch nicht hinwegtäuschen, dass eventuell ausländische Lieferanten einzelne Gegengeschäfte mit Schweizer Firmen tätigen. Diese vermögen dem effektiven Produktivitätsvorteil im Inland, wie er hier vorgesehen ist, niemals standzuhalten. Gerade der Erhalt des Know-how ist dabei von ganz besonderer Bedeutung, vor allem auch in den Bereichen der Rüstungsindustrie.

Es stellt sich also die Frage, ob die Werterhaltung des Duro der richtige Weg ist oder ob die Neuanschaffung eines leichten, geländegängigen Lastwagens vorgenommen werden soll. Welche Anforderungen hat die Armee an dieses Fahrzeug, und kann davon abgewichen werden? Welches Vorgehen ist der richtige Weg zur Zielerreichung? Soll der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden, mit der Gefahr eines Wertschöpfungstransfers ins Ausland? Welche Anbieter gibt es in der Schweiz, und welche lizenzrechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen? Es war ein Strauss von Fragen, die es durch die Armasuisse zu beantworten galt, nicht durch uns Parlamentarier.

Die wesentlichen Antworten auf diese Fragen wurden in der vorliegenden Botschaft gegeben. Wir als Kommissionsmitglieder haben uns an die darin enthaltenen Tatsachen und Fakten zu halten, sie kritisch zu hinterfragen, im Rahmen der Behandlung durch die Kommission neue Fragestellungen vorzubringen. Wir haben die Tauglichkeit des beantragten Gutes für die Armee anhand der aufgestellten Anforderungen zu prüfen und abzuwägen, ob sie den Bedürfnissen des Nutzers entsprechen und in welchem Verhältnis bei der beantragten Beschaffung Kosten und Nutzen stehen. Zentral ist in der Tat auch die Frage des beantragten Kredits und seiner Komponenten.

Nicht zum Profil der Kommissionstätigkeit gehört meines Erachtens auch die technische Überprüfung des Rüstungsguts, im vorliegenden Fall des Duro. Keiner in der Kommission ist ein Fachmann für die technischen Bereiche der Rüstung: Heute müsste man als Fachmann über Lastwagen urteilen, morgen als Fachmann über den Bereich Lenkwaffen und Flugzeuge sowie übermorgen technische Kenntnisse über Panzer und die Geräte und Maschinen der Genietruppen anwenden. Das ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Gerade für diese hochgradig technischen Fragestellungen sind die Fachleute der Armasuisse mit ihren Ingenieuren zuständig. Sie haben das technische Wissen. Ihnen gilt es das notwendige Vertrauen entgegenzubringen. Nichts ist meines Erachtens schlimmer als die ständige Besserwisserei, die man zeigt, ohne von etwas eine Ahnung zu haben.

Die Fakten der Beschaffung sind zu einem schönen Teil in der Botschaft beschrieben. Der Kommissionspräsident hat wesentliche Faktoren aufgezählt. Ich erlaube mir, zwei Ergänzungen anzubringen. Die Offerte, die wohl aus militärischer Sicht am besten geeignet gewesen wäre, hatte wie bereits erwähnt zwei wesentliche Negativfaktoren: die Breite des Fahrzeugs von 2,50 Meter und das Gewicht von 7 Tonnen, das als wesentlich zu hoch erachtet werden muss. Dieses Fahrzeug wäre nicht mehr für Doppelfunktionen tauglich gewesen, und es hätten zusätzlich 3000 Chauffeure für die Führerausweiskategorie C1 ausgebildet werden müssen. Dass dies aus diesen nachvollziehbaren Gründen nicht mehr weiterverfolgt wurde, liegt auf der Hand. Zudem gibt es [PAGE 101] noch andere wesentliche Nachteile in Bezug auf die Handhabung.

Von ganz besonderem Interesse waren die der Kommission unterbreiteten Zahlen in Bezug auf die Unterhaltsprobleme des heutigen Duro. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass in den Jahren 2010 bis 2015 insgesamt 127 Millionen Franken als Instandhaltungskosten eingesetzt und dass in der gleichen Zeit 644 Motoren ausgewechselt und ersetzt werden mussten. Dies unterstreicht einerseits das Erreichen des Endes der Lebensdauer und andererseits die Notwendigkeit eines Ersatzes.

Aufgrund dieser Tatsachen und Fakten, die zeigen, dass keines der abgegebenen Angebote die von der Armee gestellten Anforderungen an Geländegängigkeit, Doppelfunktionalität, Sicherheit, Beweglichkeit und Multifunktionalität zu erfüllen vermochte, bin ich der festen Überzeugung, dass die Lancierung einer Machbarkeitsstudie bei demjenigen Unternehmen, bei dem die Urheberrechte des bestehenden Duro vorhanden sind, richtig und auch logisch war. Es besitzt nicht nur das Urheberrecht, sondern auch all die damit verbundenen umfangreichen technischen Datensätze. Dass die Firma Mowag auch noch eine vergleichende Ökobilanz zu einer Werterhaltung des Duro bei der ETH Zürich machen liess, erscheint mir positiv. Diese Ökobilanz ergibt Vergleichszahlen in Bezug auf die verschiedenen Motorentypen von Euro 2 bis Euro 6. Auch diese Ergebnisse, die uns anlässlich der Kommissionsberatung von den Verfassern der ETH Zürich vorgestellt wurden, waren sehr positiv, sie zeigen einen wesentlich geringeren Schadstoffausstoss auf.

Es bleibt also noch die Frage des Preises. Der Kommissionspräsident hat die detaillierten Zahlen in seinem Eintretensvotum auf den Tisch gelegt. Sie waren uns in den meisten Positionen bereits in der Kommissionssitzung im Januar offengelegt worden. Es gilt auch hier, ein paar Fakten zur Kenntnis zu nehmen, unter anderem folgende:

1. Die effektiven Investitionskosten zur Werterhaltung betragen 504 Millionen Franken, was 227 000 Franken pro Fahrzeug bedeutet. Die in den Medien herumgebotenen Zahlen basieren auf einer Milchbüchleinrechnung - 558 Millionen Franken dividiert durch 2 220 Fahrzeuge - und beinhalten auch die Positionen Logistik, Teuerung und Risiko, Faktoren, die bei jeder neuen Beschaffung und aufgrund von finanzhaushaltrechtlichen Vorgaben ebenfalls anfallen würden.

2. Gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes handelt es sich um einen Verpflichtungskredit, der aufgrund sorgfältiger, nach fachmännischen Regeln erstellter Berechnungen zu bemessen ist. Der Kredit stellt dabei einen Höchstbetrag gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes dar. Er ist zweckgebunden, die Zahlungskredite sind jährlich im Budget einzustellen. Ergibt die Abrechnung am Schluss, dass der Verpflichtungskredit nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden muss, so kann der Restbetrag nicht für andere Vorhaben verwendet werden. Die entsprechenden Kreditreste verfallen gemäss Artikel 26 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes. Entsprechende Mutmassungen der Gegner, man wolle bewusst Reserven schaffen, um damit andere Rüstungsgüter zu beschaffen und zu finanzieren, sind eindeutig falsch und nicht zutreffend; das wäre rechtlich gar nicht möglich.

Es liegt auf der Hand, dass zwischen der Verabschiedung der Botschaft und den Behandlungen in den Kommissionen und Räten mit dem Hersteller weiter über den Preis verhandelt wurde. Der heutige Optionspreis - vorbehältlich der Zustimmung der Räte - liegt somit unter 200 000 Franken pro Stück. Fällt die Teuerung bis zur Auslieferung des Fahrzeuges aus, ist es ein Vorteil, wenn sie nicht in einen Fixpreis eingerechnet wurde. Lassen sich die Risiken noch weiter vermindern oder sogar eliminieren, wird sich der Preis nochmals senken. Zum Vergleich: Ein neuer Duro mit neuer technischer Ausstattung kostet rund 300 000 Franken. Rechnet man die Teuerung auf, würde ein alter Duro mit der alten Technik heute rund 180 000 Franken kosten.

Die Kommission hat diese Vorlage meines Erachtens, nicht zuletzt aufgrund der knappen Entscheidung und der in den Medien schon im vergangenen Jahr entfachten Polemik, sachlich seriös und fundiert behandelt. Zahlreiche kritische Fragen, so zum Beispiel in Bezug auf den Preis und die Monopolstellung der Mowag, wurden gestellt. Der Rüstungschef hat die Fragen in aller Offenheit beantwortet. So haben wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen können, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle sowohl bei der Vor- wie auch bei der Nachkalkulation Einsicht nehmen kann und die Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen wird. Das ist sehr positiv zu bewerten und bringt eine gewisse Sicherheit bezüglich des korrekten Ablaufs im finanziellen Bereich.

Als Mitglieder der Kommission und des Ständerates haben wir uns an Fakten und an die Anforderungsprofile zu halten. Es ist zuzugeben, dass ein Standhalten unter diesem enormen medialen Druck und den repressiven Einflussnahmen unter Androhung von Referenden und Initiativen bestimmter selbsternannter Experten nicht ganz einfach ist beziehungsweise war. Je länger ich mich jedoch mit der Materie auseinandersetze - im Wissen darum, dass die entsprechende Firma gar kein um 100 Millionen Franken günstigeres Angebot eingereicht hat -, desto mehr gelange ich zur Überzeugung, dass der bestehende Duro einer kompletten Sanierung und Werterhaltung zu unterziehen und die industrielle Wertschöpfung in unserem eigenen Land zu erhalten ist. Der Preis ist wohl hoch und beachtenswert, das Leistungsverhältnis aber am besten, verglichen mit all den nichttauglichen Varianten, den immer wieder kolportierten Typen Mercedes Sprinter, VW Crafter oder Iveco Daily. Schauen Sie mal in Google, was das für Fahrzeuge sind - sie sind alles andere als geländetauglich.

Ich werde daher aufgrund der dargelegten Argumente auf die Vorlage eintreten, den Rückweisungsantrag Fetz mit Überzeugung ablehnen und dem Geschäft in der beantragten Form zustimmen.