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preparatory:AB 198255

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Unterstützen Sie den indirekten Gegenvorschlag, und zeigen Sie damit, dass Sie sich für den Opferschutz und nicht für den Täterschutz einsetzen! Das Gesetz ist nur eine kleine materielle Geste an das enorme psychische Leid vieler Menschen. Sie kann die Not dieser Leute etwas lindern - die seelische und die materielle Not. Helfen Sie mit, den Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurückzugeben! Viele dieser Opfer sind alt, leben in prekären Lebenssituationen und brauchen rasch Hilfe. Sie sollen noch rechtzeitig, zu Lebzeiten Genugtuung erfahren dürfen.

Ich selber wurde vor Jahren durch eine alte Frau in unserem Dorf auf die Problematik von Verdingkindern aufmerksam. Sie erzählte erschütternde Geschichten aus ihrer Kindheit. Ich konnte es kaum glauben, dass im 20. Jahrhundert in der Schweiz solche Tragödien stattgefunden haben. Ich recherchierte, um zu begreifen, dass diese Geschichte kein Einzelfall war. Die Schweiz hat diesbezüglich eine dunkle Vergangenheit aufzuarbeiten.

Die traumatischen Erlebnisse in ihrer lieblosen Kindheit als Verdingkind auf einem Schweizer Gutsbetrieb konnte diese Frau bis ins hohe Alter nicht vergessen. Kein Tag, an dem die Vergangenheit sie nicht eingeholt hätte mit den bösen Geschichten von Entbehrung, Verachtung und Entwürdigung. Sie konnte keine Wiedergutmachung zu Lebzeiten erfahren. Es wäre für sie wohl wichtig gewesen; sie hätte damit vielleicht noch einen inneren Frieden finden können.

Ich bin erstaunt, dass in diesem Saal Leute politisieren, die ernsthaft an der Wirksamkeit von finanziellen Leistungen im Rahmen einer Wiedergutmachung zweifeln! Sie wollen uns weismachen, der Bund habe mit dem Bundesgesetz vom 21. März 2014 über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen das geschehene Unrecht bereits genügend anerkannt. Mit dieser uneinsichtigen, kaltherzigen Art entwürdigen Sie die Betroffenen ein zweites Mal. Die Anerkennung des Unrechts ist nichts wert, wenn wir nicht auch bereit sind, den Opfern materielle Hilfe zu leisten.

Beweisen Sie jetzt und hier, dass Ihnen der Opferschutz tatsächlich wichtiger ist als der Täterschutz! Der Täter in dieser Sache war der Staat, und wir sind seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Opfer damals waren in der Regel arm, randständig, gehörten Minderheiten an, oder sie entsprachen aus einem anderen Grund nicht den Normen unserer Gesellschaft und waren dem Staat schutz- und hilflos ausgeliefert.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung eines dunklen Kapitels der Sozialgeschichte der Schweiz. Setzen wir heute ein Zeichen! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.