preparatory:AB 199413
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-06
Wortprotokoll
Das Thema scheint weniger umstritten zu sein. Es ist eigentlich alles gesagt. Es geht wiederum um Beschäftigung, es geht wiederum um Perspektiven. Je innovativer wir sind, umso höher ist die Wettbewerbsfähigkeit, und umso grösser ist die Chance, dass wir in den Märkten bestehen und damit Arbeitsplätze sichern oder schaffen können.
Sie wissen, dass wir mit der KTI ein vergleichsweise kleines Instrument haben. Dieses kleine Instrument ist aber für unsere Innovationsförderungspolitik absolut entscheidend, und es animiert vor allem auch die Privaten, die ihrerseits die Hauptlast der Innovation tragen sollen und auch tragen, ihre Innovationsforschungsbemühungen am Standort Schweiz weiterhin voranzutreiben.
Experten und Expertinnen aus der Praxis sind auch diejenigen, die bei uns im KTI-Kontext die Projekte beurteilen. Die KTI und die künftige Innosuisse führen insbesondere die Schulen, die Forschungsanstalten - die Fachhochschulen sind ganz besonders gemeint - und die KMU-Umsetzungspartner zusammen. Es ist mir wichtig, dass wir einmal mehr in Erinnerung rufen, dass es vor allem um eine Zusammenarbeit geht, die die KMU fördern soll. Wir sind eine Volkswirtschaft von KMU, und das Dreieck KMU-Fachhochschule-KTI bildet den Kern des Funktionierens der schweizerischen Innovationsförderung und soll gestärkt werden.
Ich greife Ihrer Detailberatung nicht vor. Ich will ein paar Begriffe ganz kurz antippen, und zwar zunächst das Stichwort "Mission": Am Hauptauftrag der bisherigen KTI wird nichts geändert; ich wiederhole das, weil es für die Einschätzung der Vorlage besonders wichtig ist. Mit dem neuen Gesetz ändert sich im Wesentlichen, dass man die Organisationsstrukturen verbessern kann. Das zentrale Fachorgan für die Förderentscheide wird der Innovationsrat sein; wichtig ist, dass es sich dabei weiterhin um eine Milizorganisation handelt.
Es braucht ein neues Gesetz, weil Bundesanstalten im Unterschied zu den privatrechtlichen Organisationen Einheiten des öffentlichen Rechts sind. Deshalb müssen wir ein Gesetzeskleid zur Verfügung stellen. Die Innosuisse erhält einen klar umrissenen Aufgabenbereich, und da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommt, braucht sie zwingend ein eigenes Gesetz. Wie Sie wissen, haben wir Mustererlasse; das vorliegende einfache Organisationsgesetz kommt diesen Mustererlassen sehr nahe.
Ich komme zur wichtigsten Anpassung, jener im Bereich der Governance: Die Strukturen werden eindeutig festgelegt, das gilt auch für die strategische und die operative Verantwortung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Innosuisse als Anstalt zu kontrollieren und damit sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wir wechseln von einem Verpflichtungskredit zu einem vierjährigen Zahlungsrahmen. Das ist wichtig, denn die Projekte sind nicht am Jahresende beendet und werden nach dem Jahresende auch nicht neu aufgesetzt, sondern sie sind mehrjährig. Diesbezüglich wird mit der neuen Lösung eine grössere Flexibilität erreicht. Das ist sehr willkommen.
Stichwort Kosten: Die Funktionskosten der Innosuisse werden sich im Wesentlichen im Rahmen der Kosten bewegen, wie sie die KTI bisher gekannt hat. Wir werden diese Kosten im Kontext der BFI-Botschaft miteinander diskutieren.
Drei entscheidende Vorteile zum Abschluss:
1. Wir lösen die KTI/Innosuisse aus dem Jährlichkeitsprinzip heraus.
2. Die operativen Förderaufgaben können künftig trennscharf an die Agentur delegiert werden. Wir bekommen die Möglichkeit, auch im internationalen Kontext entsprechende Aufgaben zu übertragen.
3. Wir ermöglichen von der Struktur, von der Art und Weise her, wie wir das organisieren wollen, wie wir das führen wollen, eine weitgehende Analogie zum Nationalfonds. Diese Parallelität ist gewünscht. Parallelität heisst nicht Gleichheit, was die Zielsetzung und die operative Umsetzung betrifft, sondern heisst im Wesentlichen Komplementarität.
Die Innovationspolitik des Bundesrates ist langfristig angelegt. Die Innosuisse-Entwicklung gehört ins Dreigestirn von Innopark, Innosuisse und Projekten wie dem Geneva Biotech Center. Auf diesen drei Beinen bauen wir unsere Innovationsinstrumente auf.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich Sie bitten, diesem Entwicklungsschritt der KTI zuzustimmen und die Innosuisse als eigenständige Anstalt aus der Taufe zu heben. Damit verbessern Sie die Leistungsfähigkeit der Institution, erhöhen die Flexibilität und vergrössern den Handlungsspielraum. Ich bin überzeugt, dass es uns auf diese Weise gelingen wird, auch künftig ganz oben in den Innovationsrankings mit von der Partie zu sein. Das ist entscheidend wichtig, wenn wir, wie heute schon mehrfach gesagt, die Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen und auf diesem Wege die Jobs sichern respektive anbieten können wollen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten.