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preparatory:AB 201325

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-15

Wortprotokoll

Ich führe gerne noch etwas zuhanden der Materialien aus: Wir wären damit wieder beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates, der hier eigentlich keine Änderung vorgeschlagen hat, sondern die Praxis, die sich eingebürgert hat, auf den geltenden Gesetzesartikel abstützte. Dann kam die Motion Hutter Markus 13.3238, übernommen von Frau Gössi, die eine Änderung wollte. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, was der Ständerat auch tat. Um die bisherige Praxis zu festigen, hat der Ständerat Absatz 8 eingeschoben. In der gestrigen Diskussion im Nationalrat hat aber auch die Kommissionssprecherin zum Ausdruck gebracht, dass der Nationalrat eigentlich keine Änderung der bisherigen Praxis möchte und sich mit dem bisherigen Gesetzestext zufriedengibt. Nachdem diese Frage eigentlich geklärt ist, denke ich, dass man dem Antrag der Kommission folgen und damit beim ursprünglichen Gesetzesartikel bleiben kann; dies mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Änderung der bisherigen Praxis stattfindet, sondern wir sie weiterführen. Wir verzichten darauf, das ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben, weil nicht auf eine Praxisänderung insistiert wurde. Wir bleiben also beim bisherigen Gesetzestext und bei der bisherigen Praxis. Das festzuhalten scheint uns wichtig zu sein. Ich glaube, wenn wir unsere Praxis weiterführen, übernehmen wir den Willen des Parlamentes. Damit wäre die Differenz ausgeräumt.