Lexipedia

preparatory:AB 203171

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Die Vorlage, die uns vorliegt, ist eine Revision des Ausländergesetzes, mit dem Ziel, die Spielregeln für die Integration klarer festzulegen. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und will den Begriff "Integration" im Titel des Gesetzes belassen, dies im Wesentlichen aus drei Gründen:

1. Diese Gesetzgebung wurde vor zehn Jahren mit zwei Motionen ausgelöst, welche eine Weiterentwicklung von Integrationsmassnahmen forderten. Die Motion Schiesser 06.3445 verlangte explizit, dass die Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe gefördert wird.

2. Wir sind ein Zuwanderungsland, und in einer Zuwanderungsgesellschaft ist die Integration auch eine staatliche Aufgabe, die wir im eigenen Interesse unseres Landes ernst nehmen müssen. Es gibt aus umliegenden Ländern wie Belgien und Frankreich abschreckende Beispiele, was passieren kann, wenn die Integration vernachlässigt wird und Parallelgesellschaften entstehen.

3. Die Integration wird mit diesem Gesetz nicht bloss gefördert, sondern richtigerweise klar eingefordert.

Bei Artikel 58, "Finanzielle Beiträge", unterstützt die CVP-Fraktion auch die Mehrheit. Integration ist eine Verbundaufgabe der drei Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinde - alle müssen investieren und einen Beitrag leisten. Es geht um die Erreichung sozialpolitischer Ziele, um die Beförderung des Arbeitskräftepotenzials der Zugewanderten und um die Senkung der Sozialhilfeabhängigkeit. Dazu braucht es gewisse Finanzen. Diesen Artikel streichen wollen kann nur, wer das Gesetz nicht will. Wenn wir dieses Integrationsgesetz wollen, braucht es auch finanzielle Mittel.

Mit Artikel 58c werden die Arbeitgeber sanft zu einem Integrationsengagement angehalten. Die Bestimmung ist offen formuliert und muss mit den Arbeitgeberverbänden konkretisiert werden. Bei der Integration spielen die Arbeitgeber aber eine wichtige Rolle, und im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird sie bei der [PAGE 1321] Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials noch bedeutender. Die CVP-Fraktion unterstützt daher bei Artikel 58c den Antrag der Minderheit Romano.

Mit der Kommissionsmehrheit lehnt die CVP-Fraktion aber die von der Minderheit Moret beantragte Übergangsbestimmung zum Beratungsdienst im Gleichstellungsgesetz ab. Der Antrag ist zwar sympathisch. Aber es wäre gesetzgeberisch unseriös, das Gleichstellungsgesetz über das Ausländergesetz zu regeln, und es wäre auch problematisch, solche Verpflichtungsbestimmungen für die Kantone hier aufzunehmen, ohne die Kantone dazu angehört zu haben und die ungefähren Kostenfolgen zu kennen.

Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird in diesem Block der Kommissionsmehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 58c, wo wir die Minderheit unterstützen.