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preparatory:AB 20480

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Bei dieser Bestimmung geht es jetzt um die Höhe der Unterschriftenzahl bei der allgemeinen Volksinitiative. Die Minderheit I (Gross Andreas) beantragt Ihnen, für die Einreichung einer allgemeinen Volksinitiative eine Unterschriftenzahl von 70 000 statt 100 000 Stimmberechtigten zu verlangen.

Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum auf den Unterschied zwischen einer Verfassungsinitiative und einer allgemeinen Volksinitiative, die eine grundlegend andere Ausgangslage aufweist, hingewiesen. Bei ihr weiss man eben nicht, worüber und wann dereinst abgestimmt wird. Der Verbindlichkeitsgrad ist deutlich tiefer. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass dies vor allem auch im Hinblick auf die zunehmenden Überschneidungen zwischen nationalem und internationalem Recht Sinn macht, denn diese setzen den Aufgaben der Initianten zunehmend grössere Hindernisse entgegen. Die Bundesversammlung ist besser in der Lage, hier eine feine Ausgestaltung der Anliegen auszuarbeiten und dem Volk zu unterbreiten. Weil dieses Instrument aber schwächer ist, sollte man die dafür notwendige Zahl der Unterschriften senken.

Ich weise noch einmal auf den Bundesrat hin. Er hat in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2001 Folgendes ausgeführt - ich wiederhole es, weil es mir wichtig scheint -: Er sei seit 1996 der Überzeugung, dass die Unterschriftenzahl für dieses Instrument auf jeden Fall tiefer angesetzt werden müsse als für die Verfassungsinitiative; andernfalls sei das neue Volksinstrument zu wenig attraktiv, und es sei zu erwarten, dass die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung weiterhin für Inhalte genutzt werde, die eigentlich auf Gesetzesstufe gehörten.

Ich habe bereits gesagt, dem sei an sich nichts beizufügen. Es ist heute nicht einfacher, sondern schwieriger geworden, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln. Viele von Ihnen sind in der Vergangenheit sicher vor Wahl- und Abstimmungslokalen gestanden und haben die Gelegenheit des Urnenganges genutzt, um Unterschriften zu sammeln. Diese Möglichkeit entfällt seit der Einführung der schriftlichen Stimmabgabe; sie ist jedenfalls nur zu einem unwesentlichen Teil der Möglichkeiten geworden, Unterschriften zu sammeln. Heute ist das ein kostspieliges Unterfangen geworden. Das ist eine Entwicklung, die alles andere als erfreulich ist. Denn so stark darf die Möglichkeit, Volksrechte wahrzunehmen, nicht vom Geld abhängen. Ein kleiner - wirklich nur ein kleiner - Beitrag gegen diese Entwicklung ist es, die Hürde der Unterschriftenzahl zu senken.

Die Kommission war bei dieser Frage praktisch gespalten: Das Abstimmungsresultat lautete 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ich ersuche Sie, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat der Minderheit I zuzustimmen. Damit würde dieses Instrument vermehrt genutzt. Es würde uns vor Verfassungsinitiativen bewahren, die unsere neue Bundesverfassung bald wieder mit Ballast füllen könnten, der ihr unwürdig ist.

Ich bitte Sie, der Minderheit I (Gross Andreas) zuzustimmen.