preparatory:AB 205309
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-27
Wortprotokoll
Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung enthält einen klaren Auftrag an Sie, an die Bundesversammlung respektive an die Mitglieder des Nationalrates. Absatz 4 sagt nämlich, dass bei der Wahl des Bundesrates auf eine angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen Rücksicht zu nehmen sei. Das ist der Auftrag, den Sie mindestens alle vier Jahre zu erfüllen haben.
Der Bundesrat steht zu diesem Verfassungsgebot. Die Abbildung unserer regionalen und sprachlichen Vielfalt in der Regierung ist von zentraler Bedeutung für unser mehrsprachiges Land mit mehreren Kulturen.
Die Fragen, die sich stellen, lauten: Muss man den Bundesrat von sieben auf neun Mitglieder erweitern, um eine angemessene sprachliche Vertretung sicherzustellen? Und ist es das richtige Instrument, die richtige Massnahme, eine Vergrösserung des Bundesratsgremiums vorzunehmen, um eben diese angemessene sprachliche Vertretung besser sicherzustellen, als es nach Meinung Ihrer Kommission tatsächlich der Fall ist?
Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Vergrösserung des Bundesratsgremiums von sieben auf neun Mitglieder keine zweckmässige Massnahme ist, um die sprachliche Vielfalt und die angemessene sprachliche Vertretung im Bundesrat sicherzustellen. Ich habe es gesagt: Die Bundesversammlung wählt den Bundesrat. Sie ist an Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung gebunden. Das heisst, es liegt schon heute in Ihrer Verantwortung, bei der Wahl der Mitglieder des Bundesrates die Vielfalt unseres Landes in sprachlicher und regionaler Hinsicht angemessen zu berücksichtigen. Das gelingt, wenn die Mitglieder der Bundesversammlung ihr Wahlrecht im Einklang mit dieser Verfassungsbestimmung ausüben.
Der Bundesrat hat gleichzeitig viel Verständnis für den Wunsch der italienischen Sprachgemeinschaft, nach siebzehnjähriger Absenz wieder in der Landesregierung vertreten zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass stark minoritäre Sprachregionen wie die italienische oder die rätoromanische Schweiz häufiger als bisher im Bundesrat vertreten wären, mag bei neun Mitgliedern tatsächlich grösser sein. Eine regelmässige Präsenz wäre aber natürlich auch so nicht sichergestellt. Dafür müssten wir eine Sitzgarantie in die Bundesverfassung aufnehmen. Ich habe jetzt nicht gehört, dass das jemand so haben möchte. Es ist auch zu bedenken, dass das Gewicht eines einzelnen Bundesratsmitgliedes - ich meine natürlich nicht das Körpergewicht - mit zunehmender Grösse des Gremiums abnimmt.
Ein Blick auf die Zusammensetzung des Bundesrates seit 1848 - es ist, glaube ich, wichtig, dass man das auch im Auge behält - zeigt, dass die Bundesversammlung in all den Jahrzehnten auf eine angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen insgesamt gut Rücksicht genommen hat. Sie hat namentlich auch gegenüber den französisch- und den italienischsprachigen Regionen eine grosse Sensibilität gezeigt. Die angemessene Vertretung der Sprachregionen und Landesgegenden im Bundesrat ist in der Praxis gut gewährleistet. Das ist ein weiterer Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass eine Erweiterung nicht nötig ist.
Schliesslich - das wurde heute auch erwähnt - gäbe es, wenn schon, auch noch andere Kriterien festzuhalten. In Artikel 175 der Bundesverfassung ist ja wie gesagt auch noch von einer angemessenen Vertretung der Landesgegenden die Rede. Auch das ist ein Kriterium. Heute haben Sie einen [PAGE 1643] Einzelantrag Graf Maya vorliegen, der eine angemessene Vertretung auch der Geschlechter verlangt. Selbstverständlich - das war in den letzten Jahren ja immer wieder Anlass für Diskussionen - braucht es auch eine angemessene parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates.
Ich möchte noch etwas zum Funktionieren der Landesregierung sagen. Sie wissen, dass wir in unserem Land die Konkordanz als Regierungsform haben. Die Konkordanz ist eine ganz besondere Regierungsform: Es ist eine Regierungsform, die eigentlich von Kompromissen lebt. Die Konkordanz bedingt Gremien, Regierungsgremien, die fähig und willens sind, Kompromisse zu suchen und Kompromisse einzugehen, die fähig und willens sind, sich zusammenzuraufen; das ist das Wesen der Konkordanz, das ist der Charakter der Konkordanz. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es unter einer solchen Voraussetzung, ich sage einmal, zwar nicht unmöglich ist, dieses Zusammenraufen mit neun Mitgliedern zu leben, dass ein kleineres Gremium aber tendenziell eher fähig ist, dieses Zusammenraufen im Hinblick auf mehrheitsfähige Lösungen immer wieder zu leben.
Es ist ein ganz bestimmtes und eigenes Funktionieren, das unser Land von vielen, von den meisten anderen Staaten ganz grundsätzlich unterscheidet - das Zusammenraufen. In jeder Bundesratssitzung muss das Gremium versuchen, sich zu den einzelnen Sachfragen immer zu finden, eben mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Ich denke, dass bei dieser Regierungsform die Lösungsfindung für ein grosses Gremium tendenziell schwieriger zu handhaben und schwerfälliger ist als für ein kleineres Gremium.
Gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung: Der Bundesrat ist der Meinung, es könnte sein, dass mit neun Mitgliedern die Departementalisierung tendenziell noch verstärkt würde. Wir, alle Mitglieder des Bundesrates, müssen immer wieder daran arbeiten, dass wir nebst der Verantwortung, die wir für unser eigenes Departement haben, gleichzeitig die Übersicht behalten und an der Gesamtverantwortung der Landesregierung teilhaben. Eine Departementalisierung wäre diesem Bestreben sicher entgegenstehend.
Abschliessen möchte ich mit der Bemerkung, dass alle bisherigen Versuche, die Regierung zu vergrössern, gescheitert sind. Das ist zwar jetzt kein Argument dafür, dass es nicht auch einmal anders werden kann, aber die Erweiterung des Bundesrates war zumindest bisher nie mehrheitsfähig. Das zeigen auch die Resultate der Vernehmlassung, die Ihre Kommission ja im Frühling 2015 durchgeführt hat. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden, namentlich auch unter den Kantonen und den Parteien, hat sich gegen eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates ausgesprochen.
Der Bundesrat bittet Sie, die vorgeschlagene Änderung von Artikel 175 Absatz 1 der Bundesverfassung abzulehnen, so, wie er das bereits in früheren Zeiten auch gemacht hat.