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preparatory:AB 205586

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-09-28

Wortprotokoll

Die geburtenstarke Generation der Jahrgänge 1955 bis 1965, die sogenannte Babyboomer-Generation, hört zwischen 2020 und 2030 auf zu arbeiten und bezieht nachher eine AHV-Rente. Diese demografische Entwicklung, die übrigens nichts mit der Lebenserwartung zu tun hat, sondern bloss eine demografische Welle ist, stellt die AHV vor eine grosse Herausforderung. Gemäss aktuellen Prognosen wird sich das Defizit der AHV im Jahr 2030 auf 7 Milliarden Franken belaufen.

Der Bundesrat sieht hier grossen Handlungsbedarf bei den Ausgaben. Darüber haben wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Erhöhung des Referenzalters für Frauen oder der Anpassung der Hinterlassenenrenten bereits gesprochen.

Allerdings müssen auch zusätzliche Einnahmen vorgesehen werden. Um der Bevölkerung eine ausgewogene Reform vorlegen zu können, hat sich der Bundesrat für eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer entschieden. Dem aktuellen Stand der Beratungen zufolge zeichnet sich in diesem Punkt ein Konsens ab, nämlich dass es neben der Mehrwertsteuer keine weiteren Quellen - nicht einmal Gold oder Öl, Herr Frehner! -, aber auch keine Lohnbeiträge geben soll. Ich bin froh darüber, denn diese Zusatzfinanzierung hat den grossen Vorteil, dass sie von allen, also von Erwerbstätigen und Rentnern, getragen wird.

Sehr umstritten ist hingegen, um wie viel die Mehrwertsteuer angehoben werden soll. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 2 Prozentpunkte vorgeschlagen, um bis 2030 und etwas darüber hinaus eine wirklich stabile Finanzsituation zu schaffen. Im Zuge der Vernehmlassung hat der Bundesrat diese Erhöhung aber auf 1,5 Prozentpunkte gesenkt. Parallel dazu schlagen wir aber [PAGE 1686] die sogenannte Entflechtung vor, um die Finanzflüsse zwischen AHV und Bund zu vereinfachen. Das gesamte Mehrwertsteuer-Demografieprozent soll der AHV zugutekommen, aber dafür wird der Bundesbeitrag an die AHV reduziert. Auf dieses Thema komme ich auch später noch einmal zu sprechen; an dieser Stelle möchte ich jedoch bereits darauf hinweisen, dass die Anhebung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte und diese Entflechtung eng zusammenhängen.

Der Ständerat hat ein anderes Konzept entwickelt. Er verzichtet - das bedauern wir - auf eine Entflechtung der AHV und der Bundesrechnung, was ermöglicht, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 1,0 Prozentpunkte zu senken. Für diese Umsetzung hat der Ständerat drei Etappen vorgesehen. Das heisst, es würde bis 2021 so hoch wie heute bleiben, inklusive dieser 0,3 Prozent Mehrwertsteuer für die IV ab 2018. 2021 würde es eine erste und etwa 2025 eine zweite Erhöhung gegenüber heute geben. Sowohl das Konzept des Bundesrates als auch jenes des Ständerates sichern das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis ins Jahr 2030.

Zu den Beschlüssen Ihrer Kommission: Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen vor, die Anhebung der Mehrwertsteuer auf höchstens 0,6 Prozentpunkte zu begrenzen. Dies liegt deutlich unter dem, was der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen. Das reicht nicht aus - das muss man hier klar sagen -, das reicht nicht aus, um die Stabilität der AHV bis ins Jahr 2030 zu gewährleisten. Mit einer solchen eingeschränkten Finanzierung ist es nicht möglich, die AHV-Rechnung zu stabilisieren. Damit würde eine der grössten Reformen der Altersvorsorge der letzten Jahrzehnte eines ihrer Hauptziele nicht erreichen. Der Bevölkerung müsste erklärt werden, welchen Nutzen die Reform überhaupt bringt.

Es gibt aber einen Zusammenhang mit dem zweiten Punkt, dem Interventionsmechanismus. Diese 0,6 Prozentpunkte reichen gerade deshalb nicht aus, weil im Interventionsmechanismus auch plus 0,2 und plus 0,2 Prozentpunkte vorgesehen sind, aber mit der Bedingung, auch das Rentenalter zu erhöhen. Der Bundesrat will einen Interventionsmechanismus. Der Ansatz für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Interventionsmechanismus stammt aus der IV-Revision 6b. Wir alle wissen, wie heikel es ist, in einer Sozialversicherung so einen Interventionsmechanismus vorzusehen. Wir alle oder fast alle hier haben die Situation am Ende der Beratung der IV-Revision 6b in Erinnerung. Wir haben es also mit einer sehr heiklen Angelegenheit zu tun. Ich bitte Sie, das in dieser Debatte nicht zu vergessen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein gut durchdachter, ausgewogener Interventionsmechanismus in der AHV durchaus seinen Platz hat, da es wichtig ist, die finanziellen Schwierigkeiten dieser Versicherung zu antizipieren. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Mechanismus sollte aber idealerweise nie zum Einsatz kommen; man sollte zuerst die Situation ehrlich stabilisieren, dann aber einen Interventionsmechanismus haben für den Fall, dass die Entwicklung anders verläuft als erwartet.

Das ist ein grosser Unterschied zwischen dem Interventionsmechanismus des Bundesrates und dem der Kommissionsmehrheit. Weil die Kommissionsmehrheit die AHV für die nächsten Jahre bewusst unterfinanziert, können wir mit der Idee nicht viel anfangen. Dazu trägt auch der Interventionsmechanismus bei, der zur Anwendung kommen wird. Die Idee ist sehr wahrscheinlich, mit diesem Mechanismus eine gewisse Entwicklung des Referenzalters zu erreichen.

Der Ständerat sieht das ganz anders. Der Ständerat sieht vor, in einem ersten Schritt nur eine politische Ebene und keinen Automatismus zu haben. Der Ständerat hat damit Rücksicht genommen auf das Scheitern der IV-Revision 6b. Er hat dies bedauert und seine Schlüsse gezogen.

Das heisst nun, es braucht einen Interventionsmechanismus. Dieser ist aber eng mit der Finanzierung verbunden. Es braucht 1 Prozent Mehrwertsteuer-Finanzierung - weniger als 1 Prozent reicht nicht aus. Es braucht aber auch einen Interventionsmechanismus. Das bedeutet, es braucht einen Kompromiss entweder in Richtung Ständerat - dies wäre die Minderheit Humbel - oder in Richtung Bundesrat. Auch dafür gibt es eine Minderheit; die Minderheit Weibel geht in diese Richtung. Das wäre ebenfalls ein gangbarer Weg.

Aber das Konzept der Kommissionsmehrheit scheint uns hier nicht schlüssig zu sein - auch in Bezug auf die Bedeutung für die Debatte: Wir alle haben gesehen, was nach der Kommunikation der Kommission Mitte August passiert ist. Man hat nur vom einen gesprochen. Man muss es dann auch dem Volk erklären. Da spreche ich diejenigen an, die beim schweren Scheitern von 2004, 2008 und 2010 dabei waren: Ist eine Reform wirklich machbar, in welcher ein Interventionsmechanismus eine automatische Rentenaltererhöhung für die Bevölkerung vorsieht, und dies schon in wenigen Jahren? Der Bundesrat hat diese Diskussion auch geführt. Wir sind wirklich überzeugt, es braucht eine Reform. Es gibt Punkte, die für eine Reform sehr gefährlich sind - und das ist so ein Punkt.

Ein letzter Punkt ist für mich der Bundesbeitrag. Ich habe schon erklärt, dass der Bundesrat vorhatte, die Entflechtung zwischen AHV und Bundesrechnung mindestens zum Teil zu machen. Wir haben ein Konzept dafür eingebracht. Es gibt leider keine Minderheit, die dieses Konzept unterstützt. Ich bitte Sie trotzdem, in dieser Frage der Bundesratslösung zu folgen.

Fazit: Erstens brauchen wir, wenn wir wirklich die AHV stabilisieren wollen, 1 Prozent Mehrwertsteuer, auch mit allen ausgabenseitig vorgesehenen Massnahmen. Bitte schaffen Sie zweitens keinen Automatismus, der eine Rentenaltererhöhung betrifft. Das wäre wirklich sehr schwierig für die ganze Reform. Drittens bitte ich Sie, was den Bundesbeitrag anbelangt, dem Bundesratsprojekt zu folgen.