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preparatory:AB 206191

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 2 am geltenden Recht festzuhalten. Wir haben es bereits gehört: Der Bundesrat will Betriebe vollständig vom vereinfachten Verfahren bei der Lohnabrechnung ausschliessen. Nur die Löhne von Angestellten in Privathaushalten sollen vereinfacht abgerechnet werden dürfen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wieso Kleinstfirmen vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen werden sollen. Weil die für die vereinfachte Abrechnung zulässige Lohnsumme streng limitiert ist, trägt diese Massnahme nichts zur Missbrauchsbekämpfung bei, im Gegenteil: Damit wird eine zusätzliche administrative Hürde aufgebaut. Diese Hürde trägt dazu bei, dass Umgehungen zu Schwarzarbeit führen könnten. Es ist damit eine kontraproduktive Massnahme.

Das vereinfachte Verfahren wurde im Jahre 2008 eingeführt, um unter anderem Kleinstfirmen und Vereine vom administrativen Aufwand zu entlasten. (Glocke der Präsidentin: Es ist sehr laut, bitte hören Sie doch zu!) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nun hat die Evaluation ergeben, dass dieses Verfahren von einigen wenigen Akteuren dazu verwendet wurde, rechtswidrige Steuerersparnisse zu tätigen. Das geht natürlich nicht. Wenn das so ist - ich wiederhole mich auch hier, aber steter Tropfen höhlt den Stein -, muss die Steuerverwaltung tätig werden und geeignete Massnahmen erarbeiten. Aber man geht den Weg des geringsten Widerstandes und will das vereinfachte Verfahren nur noch für [PAGE 1777] Privathaushalte gelten lassen. Betroffen sind unzählige Kleinstfirmen, die nicht mehr vereinfacht abrechnen können. Ungewollte Steuerschlupflöcher müssen mit anderen Mitteln bekämpft werden, hier sind die Steuerbehörden gefordert. Ich bitte Sie, eine Lösung zu finden, und zwar nicht über dieses Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, zugunsten vieler Kleinstunternehmen, die sonst unverhältnismässig belastet würden. Es kann ja nicht sein, dass die einzige Massnahme, die dem Arbeitgeber entgegenkommt und Vereinfachungen bringt, ersatzlos gestrichen wird. Es geht um Arbeitsplätze, auch hier. Ich bin überzeugt, auch Herr Pardini möchte die Arbeitsplätze. Er möchte gute Löhne. Er sieht einfach einen anderen Weg. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass wir beide das Heu auf der gleichen politischen Bühne haben werden. Aber das Ziel wäre ja das Gleiche: die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Ich bitte Sie also, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und bei Artikel 2 am geltenden Recht festzuhalten.