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preparatory:AB 20758

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Zum Antrag Briner zu Absatz 1: Dieser Antrag entspricht an sich jenem der Kommission, fügt aber noch das Wort "wichtig" bei. An sich versteht sich dies von selbst. Rein aus Zeit- und Kapazitätsgründen wird die Kommission nie eine Konsultation zu unbedeutenden Verordnungen wünschen. Die Kommissionen werden sich angesichts der grossen Fülle der Verordnungen notwendigerweise auf wichtige Verordnungen beschränken müssen. Es stellt sich die Frage, ob man hier allenfalls das Wort "wichtig" einsetzen will oder nicht. Aber die Praxis wird so laufen, wie das hier gesagt worden ist.

Zu Absatz 2: Hier wird ein Verfahrensdetail beantragt. Man kann sich fragen, ob das gesetzeswürdig ist. Das kann dann in der Praxis auch so gemacht werden, ohne dass es im Gesetz festgeschrieben wird. Es fehlt im Antrag Briner doch ein Punkt, ein wichtiger Regelungsinhalt: die Informationspflicht des Bundesrates. Wie soll eine Kommission eine Konsultation verlangen können, wenn sie von der geplanten Veränderung einer Verordnung keine Kenntnis erhält? Das ist dort ein Problem, wo eine Verordnung nicht im unmittelbaren Anschluss an ein Gesetz geändert wird.

Zusammenfassend: Man könnte darüber diskutieren, ob man das Wort "wichtig" bei Absatz 1 aufnehmen will oder nicht. Grundsätzlich ändert das nicht viel. Aber dem Antrag zu Absatz 2 könnte ich nicht zustimmen.

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