preparatory:AB 20844
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Zu Artikel 49, Koordination zwischen den Kommissionen: Ihre Kommission hat mit Absatz 5 einen Vorschlag aus dem Mitbericht der Finanzkommission übernommen. Das Anliegen der Finanzkommission ist eine bessere Verbindung von Sach- und Finanzpolitik; wir haben das heute auch seitens eines Vertreters der Finanzkommission gehört. Die Legislativkommissionen sollten bei ihren Beratungen den finanziellen Konsequenzen ihrer Beschlüsse mehr Beachtung schenken. Sie werden daher durch die Bestimmung in Absatz 5 angehalten, in solchen Fällen die Stellungnahme der Finanzkommission einzuholen, was richtig ist.
Absatz 4 in der Fassung des Nationalrates erlaubt darüber hinaus jeder Kommission, von sich aus aktiv zu werden und [PAGE 19] einer federführenden Kommission ihre Stellungnahme zukommen zu lassen.