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preparatory:AB 210533

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Die CVP-Nationalrätin Viola Amherd hat in einem Postulat (12.4240) schon 2012 aufgrund des Insieme-Debakels verlangt, es sei zu prüfen, ob die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem gerichtlichen Verfahren die Akten herausgeben kann, ohne vorher die Zustimmung des Departementsvorstehers oder der Departementsvorsteherin einzuholen. Der Bundesrat beantragte damals, das Postulat abzulehnen.

Im Anschluss an den Bericht zu Insieme war eine der Empfehlungen, der Informationsfluss zwischen den Aufsichtskommissionen und der Eidgenössischen Finanzkontrolle sei zu verbessern. Die GPK des Nationalrates und des Ständerates forderten in zwei Motionen ebenfalls, der Informationsfluss sei zu verbessern und die gesetzlichen Grundlagen seien zu schaffen. Diese Vorlage, die jetzt vorliegt, setzt diese Empfehlung um und verbessert den Informationsfluss zwischen der Finanzkontrolle, den betroffenen Querschnittämtern, den Departementen, dem Bundesrat, der Finanzdelegation und den GPK. In einem gerichtlichen Verfahren kann die Finanzkontrolle zukünftig, wenn Sie dieser Revision zustimmen, die Akten ohne Zustimmung des Departementsvorstehers oder der Departementsvorsteherin herausgeben. Die Finanzkontrolle muss aber den zuständigen Departementsvorsteher oder die zuständige Departementsvorsteherin fünf Arbeitstage vorher informieren.

Damit ist auch das Postulat Amherd erfüllt. Die CVP-Fraktion erachtet die Vorlage nur schon deshalb als gut. Wir sind für mehr Transparenz der Kontrollen und sind deshalb für Eintreten.

Die CVP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Keller Peter jedoch ab. Die zusätzliche Forderung, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in der Öffentlichkeit zurückhaltend kommunizieren soll, wenn es um im Parlament hängige Beratungsgegenstände geht, ist schwammig. Es ist unklar, ob die vielen Motionen, parlamentarischen Initiativen, Postulate usw. als im Parlament hängige Beratungsgegenstände gelten und somit über diese Themen nur zurückhaltend informiert werden müsste. Dann müsste über sehr viel zurückhaltend informiert werden. Es ist für die CVP-Fraktion auch unklar, was "zurückhaltende Information" überhaupt genau ist.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Keller Peter abzulehnen.