preparatory:AB 218749
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, in Block 1 bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe j der Minderheit Bauer sowie meinen beiden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 16 Absatz 5 und 36 Absatz 1 Buchstabe a zu folgen und die Anträge der beiden Minderheiten Reimann Lukas und Tuena abzulehnen. Stichwortartig zu den einzelnen Minderheiten Folgendes:
Ich beginne mit der Minderheit Reimann Lukas. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen. Warum das? Die Lösung der Mehrheit ist differenziert, verbessert die Fassung des Ständerates und hält an der Liberalisierung für die nichtertragswirksamen Spiele fest. Sodann sieht die Lösung der Mehrheit eine spezifische Ausnahmeregelung für die Medienunternehmungen vor. Diese dürfen ihre direkt ertragsorientierten Gewinnspiele auch weiterhin anbieten, solange sie eine adäquate Gratisteilnahmemöglichkeit zur Verfügung stellen. Damit erfahren die Medienunternehmen keine Verschlechterung der Rechtslage gegenüber heute. Zu Recht erwähnt die Mehrheitsfassung sodann die Ratio, also den Grund für die beiden Ausnahmebestimmungen, nämlich den Zweck der Verkaufsförderung. Neben dem Verweis, dass von allen unter die Ausnahmebestimmungen fallenden Spielen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgehen darf, wird schliesslich mit der Präzisierung "zu höchstens marktkonformen Preisen" den heute vorkommenden verkappten Einsätzen ein Riegel vorgeschoben.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Was meine Minderheit bei Artikel 16 Absatz 5 betrifft, so verweise ich auf die soeben gemachten Ausführungen. Es geht darum, die Existenz der verbleibenden Bergcasinos als Teil der dortigen touristischen Infrastruktur wenn immer möglich zu sichern und damit einen Beitrag zur Förderung der Berggebiete zu leisten.
Ich komme zur Minderheit Bauer bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe j. Obwohl die Mitglieder unserer Delegation auf der Fahne nicht bei dieser Minderheit aufgeführt sind, unterstützt die Fraktion der CVP diese selbstverständlich, wie wir das bereits in der ersten Beratung der Vorlage getan haben. Ich halte in diesem Zusammenhang insbesondere fest, dass es sich bei den Lotteriegesellschaften um Unternehmen der Kantone handelt und entsprechend allein die Kantone für die Organisation zuständig sind. Die kantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde wäre bei überhöhten Betriebskosten verpflichtet einzuschreiten.
Entsprechend ersuchen wir Sie im Einklang mit dem Ständerat, der Minderheit Bauer zuzustimmen.
Ich gehe über zur Minderheit Tuena bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a. Ich ersuche Sie, hier im Einklang mit dem Ständerat und dem Bundesrat der Mehrheit zu folgen.
Damit sichergestellt ist, dass die Gewinne aus Kleinspielen tatsächlich gemeinnützigen Institutionen zufliessen und nicht in privaten Taschen landen, ist eine entsprechende Trennung und damit der Bestand einer juristischen Person notwendig. Es wurde gesagt: Wer das schweizerische Vereinsrecht einigermassen kennt, weiss, dass die Gründung eines entsprechenden Vereins sehr einfach und damit zumutbar ist.
Entsprechend bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Ich komme zur letzten Minderheit in diesem Block, zu meiner Minderheit bei Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a. Diesbezüglich verweise ich ebenfalls auf die meinerseits gemachten Ausführungen und bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen. Es ist letztendlich nur ehrlich, folgerichtig und transparent, wenn man in Buchstabe a von Artikel 36 Absatz 1 festhält, dass die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist. Wir folgen damit auch dem einstimmigen Ständerat.
Was schliesslich den Einzelantrag Burkart zu Artikel 48 betrifft: Wir werden diesen unterstützen.
Zusammengefasst: Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, der Minderheit Bauer, dem Einzelantrag Burkart sowie meinen beiden Minderheiten zu folgen, hingegen die Anträge der Minderheiten Reimann Lukas und Tuena abzulehnen.