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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-11-28

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Es stimmt mich nachdenklich, dass wir heute noch einmal über Eintreten auf diese Vorlage debattieren und abstimmen müssen, welche erstens auf einem klaren parlamentarischen Auftrag der Motion 08.3790 basiert und bei welcher es zweitens um einen besseren Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, denjenigen unserer Kinder, geht. Es stimmt mich noch nachdenklicher, dass auch heute wieder bestimmte Kreise der SVP- und der FDP-Fraktion nicht auf diese Vorlage eintreten wollen dies, wohlverstanden, nachdem im Rahmen der Detailberatung den Bedenken der Gegner dieser Vorlage Rechnung getragen wurde - ich erinnere etwa an den Schutz des Anwaltsgeheimnisses - und nachdem der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 14.3776, "Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht", zum Ergebnis kommt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei eingehenden Gefährdungsmeldungen nicht in unnötigen Aktionismus verfallen. Ich zitiere aus dem Bericht, Seite 22: "Die vorliegenden Zahlen machen deutlich, dass der Vorwurf, das neue Recht habe flächendeckend zu einer massiven Zunahme der Massnahmen geführt, nicht zutrifft." Im Gegenteil, die Massnahmen hätten seit der Einführung des neuen Rechts eher ab- als zugenommen.

Die Zahlen jedoch, die die Kindsmisshandlungen betreffen, sprechen eine deutliche, eine leider überdeutliche Sprache, aber in eine andere Richtung. Meldeten die Schweizer Kinderkliniken - es wurde gesagt - im Jahr 2015 bereits 1388 Fälle, erhöhte sich die Zahl vermuteter oder sicherer Kindsmisshandlungen im Jahr 2016 auf 1575 Fälle. Dabei sprechen wir von körperlicher und psychischer Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch. Von diesen betroffenen und gemeldeten Kindern war jedes vierte Kind jünger als zwei Jahre, und rund die Hälfte der Kinder war jünger als sechs Jahre. Zu diesen erschreckenden Zahlen kommt eine grosse Dunkelziffer von misshandelten Kindern, die weder ärztlich behandelt noch verzeichnet, noch den Behörden gemeldet wurden. Wem nackte Zahlen und das versteckte Leid der betroffenen Kinder nichts sagen, dem empfehle ich die Lektüre der Zeitschrift "Das Magazin" vom 14. Oktober 2017, in welcher der leitende Arzt der Nothilfestation des Kinderspitals Zürich und Leiter der Kinderschutzgruppe seine diesbezüglichen Erfahrungen schildert. Sie sind erschreckend: Misshandlungen, welche die Kinder in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung hemmen und sie meist ein Leben lang begleiten und belasten. Hier wegzusehen, hier nicht das Menschenmögliche in die Wege zu leiten, damit solche Missstände vermieden oder zumindest vermindert werden, ist für mich und die Fraktion der CVP nicht nachvollziehbar.

Kindesschutz erreicht man nicht oder nicht einfach über eine härtere Bestrafung der Täter. Auch eine noch so harte Strafe macht begangenen Missbrauch nicht rückgängig und hilft den betroffenen Kindern herzlich wenig. Ihr Leiden wird deswegen nicht kleiner. Viel effektiver ist es, hinzusehen und zu handeln, wenn und solange unnötiges Kinderleid vermieden werden kann. Das ist wirklicher und wirksamer Opferschutz zugunsten der Schwächsten unserer Gesellschaft. Genau das will die Fraktion der CVP. Und vergessen wir nicht: Minderjährige haben gemäss Artikel 11 Absatz 1 der Bundesverfassung einen verfassungsmässigen Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.

Adressaten dieser Norm sind in erster Linie der Bund, die Kantone und die Gemeinden, welche im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit rechtsetzenden Massnahmen für den nötigen Schutz der Minderjährigen zu sorgen haben, dies notabene neben den privaten erziehungs- und betreuungsberechtigten Personen, die von dieser Norm ebenso in die Pflicht genommen werden. Aber es ist die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass neben den Eltern als Hauptverantwortlichen für die Betreuung des Kindes auch andere Privatpersonen, die sich mit dem Kind befassen, dessen Schutzanspruch gerecht werden, und hier setzt die Revision an.

Wenn bisher nur Personen in amtlicher Tätigkeit verpflichtet sind, Vermutungen von Kindesgefährdungen an die Kindesschutzbehörde zu melden, so wird die Meldepflicht auf die Berufsgruppen bzw. Fachpersonen ausgedehnt, die wohl nicht in amtlicher, aber in unmittelbarer und professioneller Art und Weise mit den betroffenen Kindern zu tun haben und die eine Schlüsselfunktion für die Weiterentwicklung der Kinder ausüben. Mit der Beschränkung auf solche Berufsgruppen wird gleichzeitig verhindert, dass die Meldepflicht zu einem unerwünschten Denunziantentum führt, verbunden mit einer unerwünschten Belastung der Kindesschutzbehörde und einem Klima des Misstrauens. Analoges gilt betreffend die Ausdehnung der Melderechte für Personen, die Trägerinnen und Träger eines Berufsgeheimnisses sind.

Zusammengefasst ersuche ich Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten - eine Vorlage, welche den Schutz unserer Kinder verbessert, ohne damit einer überbordenden Meldepraxis Vorschub zu leisten. Und selbst dann, wenn wegen dieser Revision einmal eine Meldung zu viel oder eine unnötige Gefährdungsmeldung erfolgen sollte, so ist das im Interesse eines wirksamen Kindesschutzes hinzunehmen.