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preparatory:AB 225293

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Es gibt Bereiche, in denen sich die gesetzgeberische Arbeit wegen sich rasant verändernden Umständen sehr schwierig gestaltet. Die Digitalisierung gehört etwa dazu. Beispiele sind der sich ändernde Medienkonsum bei der Erstellung eines Mediengesetzes oder, wie hier nun vorliegend, die erfolgreiche Forschung bei der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen.

Ich glaube, eben erst Zeitungsartikel gelesen zu haben, welche auf die unendlichen Möglichkeiten hingewiesen haben, die bestehen würden, wenn dann einmal die Aufschlüsselung des Erbgutes möglich sein werde. Heute kann man das bereits; das Erbgut kann in kürzester Zeit und kostengünstig analysiert werden. Internetangebote dafür gibt es Tausende, und der Markt wird immer noch grösser und somit auch unübersichtlicher. In einer solchen Zeit ist es wichtig, dass einige Sachen geregelt werden.

Wichtige Punkte aus Sicht der SP sind dabei die Einhaltung des Diskriminierungsverbots, der Datenschutz, keine Zweckentfremdung von genetischen Proben, keine genetischen Untersuchungen in der pränatalen Diagnostik, welche nicht in einem direkten Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Fötus oder Embryos sind. Und wir wollen - das ist ganz wichtig, darüber sprechen wir dann in der Detailberatung -, dass weder im Arbeitsrecht noch beim Abschluss von Versicherungen genetische Daten verwertet werden. Dies würde Tür und Tor öffnen, um Leute, welche nicht ein ideales Genbild aufweisen, von einer Leistung oder einer Aktivität auszuschliessen. Die Entwicklung zu einer Zweiklassengesellschaft mit Leuten, die über einen "guten" Genpool verfügen, und solchen, die über einen weniger "guten" Genpool verfügen, wäre dann vorprogrammiert - das gilt es zu verhindern.

Die SP-Fraktion wird auf die Gesetzesrevision eintreten, denn wir sind der Überzeugung, dass der bundesrätliche Vorschlag ein sorgfältiger ist und die Öffnung auch für die sogenannt übrigen genetischen Untersuchungen im Grundsatz genügend restriktiv ist. Im einen oder anderen Fall werden wir versuchen, Verbesserungen anzubringen, aber das werden wir dann in der Detailberatung begründen.