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preparatory:AB 22619

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-11

Wortprotokoll

Nachdem Sie, Herr Bundesrat, klar in Abrede gestellt haben - im Gegensatz zu allen Fraktions- und Kommissionssprechern -, dass Prävention schon mit der bestehenden Verfassung geleistet werden könne; es fehle also die Verfassungsgrundlage für Präventionsdienst, möchte ich Sie doch fragen: Erachten Sie es als genügend, dass wir uns dann - wenn uns nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu unmittelbarem, raschem Handeln auffordern, die Kantone aber gar nicht mehr die Zeit haben, um Hilfsersuchen zu formulieren - darauf berufen sollen, dass die Verfassung konkretes Handeln verbiete?