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preparatory:AB 228297

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, gilt es für neue EL-Bezügerinnen und -Bezüger. Das heisst, es gilt auch für diejenigen, die allenfalls Kapital bezogen haben und jetzt durch diese Situation [PAGE 461] Ergänzungsleistungen beziehen müssen. Aber ich möchte nochmals betonen: Es ist eine Äquivalenz zwischen der Freiheit, das Kapital beziehen zu können, und der Verantwortung der Betroffenen, damit umzugehen und die Konsequenzen zu tragen, wenn es allenfalls schiefgeht. Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, bei Artikel 37 BVG dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zu folgen. Dann sind die Kapitalien gesichert, und dann braucht es auch diese Sanktionsmassnahme nicht.

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