preparatory:AB 231549
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Hier geht es um die bereits beschlossene Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts. Sie sehen, dass Buchstabe d in der Folge der Aufhebung dieses Statuts hier aufgehoben wird. Und Sie sehen Anpassungen auf der Fahne, welche Buchstabe ebis betreffen; hier gibt es einen Unterschied zwischen der bundesrätlichen Fassung und der Fassung der Kommission.
Es wird hier in Artikel 30 Absatz 1 AuG vom Bundesrat die Möglichkeit vorgesehen, von den Zahlungsvoraussetzungen abzuweichen, um "den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu regeln, die Prostitution betreiben und während dieser Tätigkeit" - es wurde vorhin gesagt - "durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Identität unmittelbar beeinträchtigt worden sind". In der Fassung des Bundesrates fehlt der aus unserer Sicht wichtige Hinweis, dass es sich hier um eine befristete Regelung handelt. Wir schlagen deshalb vor, dass die Umschreibung mit dem Wort "vorübergehend" ergänzt wird. Das ist keine materielle Änderung, sondern eine Präzisierung bereits im Gesetz, sodass diese Präzisierung eben nicht nur in der Verordnung gemacht wird. Das wäre der Vorschlag der Kommission im Unterschied zur Fassung des Bundesrates.