Lexipedia

preparatory:AB 231906

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12

Wortprotokoll

Es geht hier nicht um pro oder kontra externe Kinderbetreuung, es geht bei diesem Geschäft einzig und alleine darum, wie und durch wen diese finanziert werden soll.

Wir haben es gehört: Wir diskutieren hier bereits zum dritten Mal über eine befristete Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Im Jahr 2003 wurde das Impulsprogramm geschaffen, in den Jahren 2011 und 2014 jeweils verlängert. In der Debatte um die erneute Verlängerung im Jahr 2014 wurde von vielen Votantinnen und Votanten hier im Saal versprochen, dies sei nun die letzte Verlängerung. Eine befristete Anschubfinanzierung immer wieder verlängern zu wollen ist nicht ehrlich. Vielmehr sollten wir von einer sich immer erneuernden Subventionierung von Kita-Plätzen sprechen. So stehen wir heute wieder hier und diskutieren über dasselbe wie bereits 2011 und 2014, nämlich über die wiederkehrende befristete Verlängerung, über 130 Millionen Franken für die Schaffung von Plätzen für die familienexterne Kinderbetreuung.

Die Argumente, welche in unserer Kommission diskutiert wurden, sind nicht neu. Die linke Seite will flächendeckend staatliche Krippenplätze, egal ob nötig oder nicht. Die bürgerliche Seite will, dass die Kantone und Gemeinden dort Angebote schaffen, wo eine Nachfrage herrscht, und dafür braucht es keine Bundesgelder.

Ein Blick zurück zeigt, dass in sehr kurzer Zeit enorm viele Kita-Plätze entstanden sind, weil die Nachfrage in den letzten zwanzig Jahren rasant gestiegen ist. So wurden dort, wo sie gebraucht wurden, Kita-Plätze geschaffen, sehr viele auch mit grosszügiger Unterstützung durch Bundesgelder. Wer ein neues Angebot für familienexterne Kinderbetreuung schafft, [PAGE 953] darf sich über einen sehr grosszügigen Beitrag des Bundes freuen, ganz unabhängig davon, ob genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind oder nicht, und auch ganz unabhängig davon, ob die Kita bereits nach ein paar Wochen voll ausgelastet ist und kostendeckend funktioniert oder noch nicht - die Bundesgelder fliessen sowieso in die Kasse. Eine Änderung des vorliegenden Gesetzes, damit nur noch die Betriebe von Bundesgeldern profitieren können, die es auch wirklich nötig haben, wurde 2014 von einer Mehrheit hier im Saal abgelehnt. Es war also der Wille unseres Parlamentes, dass man von den Bundesgeldern profitieren kann, sei es nötig oder nicht. Und nun, vier Jahre später, will man die befristete Anschubfinanzierung erneut befristet verlängern.

Die grosse Minderheit, so wie auch der Bundesrat und die Finanzkommission, beantragt Ihnen, die erneute Verlängerung des Impulsprogramms abzulehnen und nicht auf den Gesetzentwurf einzutreten.

Die grosse Minderheit ist der Meinung, dass nicht der Bund mit monetären Anreizen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen verantwortlich ist, sondern die Kantone und Gemeinden dafür zuständig sind. Zudem gibt es bereits heute viele Unternehmen, welche ihren Arbeitnehmern bei der familienexternen Kinderbetreuung finanzielle Unterstützung bieten, und das ist gut und richtig so. Es braucht keine finanzielle Unterstützung mehr zur Schaffung von Kita-Plätzen. Nur dort, wo die Nachfrage wirklich da ist, braucht es Angebote. Aber wenn die Nachfrage da ist, dann werden auch Angebote geschaffen, und diese sollten dann auch innert kürzester Zeit voll belegt sein und somit nicht auf die Bundesgelder angewiesen sein. Ist dies aber nicht der Fall und ist die Nachfrage nicht da, macht es keinen Sinn, irgendwo ein Angebot zu schaffen, welches dann halb leer bleibt.

Es ist bereits heute so, dass es in den Städten und Agglomerationen zum Teil ein Überangebot an Kita-Plätzen gibt. Jedoch sind, und das haben wir bereits gehört, in den Randregionen die Angebote eher dürftig. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Familienstrukturen anders sind. Es wohnen in der Stadt oft Familien, deren Mitglieder wie Grosseltern oder Geschwister nicht direkt in der Nähe wohnen. Das ist auf dem Land oft anders. Auch leben in den Landregionen logischerweise weniger Kinder als in der Stadt. Deshalb werden auf dem Land viel mehr Kinder innerhalb der Familie oder von Tagesmüttern betreut, mit einem sehr gut funktionierenden Netzwerk, während in den Städten und Agglomerationen die Nachfrage an Kita-Plätzen grösser ist.

Wenn man Kitas wirklich fördern und unterstützen will, macht man das in den Kantonen und in den Gemeinden, indem man vor allem die unsäglichen bürokratischen Vorschriften abschafft. Es braucht wirklich nicht noch mehr Bundesgelder für die Schaffung von Plätzen für die externe Kinderbetreuung.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, auf die Gesetzentwürfe 1 und 2 nicht einzutreten, und danke Ihnen für die Unterstützung.