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preparatory:AB 233282

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Da wir uns nun zum zweiten Mal mit der EL-Reform beschäftigen, scheint es mir wichtig zu sein, Ihnen nochmals in Erinnerung zu rufen, wer von unserer Gesetzgebung betroffen sein wird. Es sind dies etwa 200[NB]000 AHV- und etwa 115[NB]000 IV-Rentnerinnen und -Rentner. Diese gut 300[NB]000 Personen kommen mit ihrem Renteneinkommen nicht auf das Existenzminimum. Wir müssen also feststellen, dass in unserem System der sozialen Sicherheit ein beträchtlicher Teil der Rentnerinnen und Rentner ohne die Ergänzungsleistungen nicht genug zum Leben hätte.

Wir als Gesetzgeber definieren nun in den kommenden Stunden, mit wie viel Geld diese gut 300[NB]000 Personen in Zukunft leben werden. Wenn wir also hier über Mietzinsmaxima, Kinderkosten oder Krankenkassenprämien reden bzw. entscheiden, werden die heutigen und zukünftigen EL-Bezügerinnen und -Bezüger dann ganz konkret erleben, was das heisst.

In diesem ersten Block geht es jetzt um die anrechenbaren Mietzinsmaxima und den Lebensbedarf von Kindern. Einfach nochmals zur Erinnerung, wie die Ergänzungsleistungen berechnet werden: Die Einnahmen inklusive eines allfälligen Vermögensverzehrs werden den Ausgaben gegenübergestellt. Wenn ein Minussaldo entsteht, wird dieser durch die Ergänzungsleistungen gedeckt. Als Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf werden für eine Einzelperson 19 290 Franken pro Jahr eingerechnet. Umgerechnet auf den Monat bedeutet dies, dass eine Einzelperson pro Monat 1600 Franken zur Verfügung hat, um damit Lebensmittel, Kleider, Telefonkosten, Zeitschriftenabos, Zoobesuche und was auch immer zu bezahlen. Der Betrag, der für die Miete eingerechnet wird, ist bei einem Maximalbetrag plafoniert. Wie hoch dieser Betrag sein soll, darüber herrscht im Moment keine Einigkeit.

Für unsere Fraktion ist es absolut klar: Was die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist nicht akzeptabel. Seit dem Jahr 2001 wurden die Beträge für die Mieten nicht mehr erhöht. [PAGE 1209] Die Mieten sind in der Zwischenzeit um durchschnittlich 24 Prozent gestiegen. Was bedeuten diese Zahlen für die betroffenen Menschen? Mit den Beträgen, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hat und wie sie der Ständerat übernommen hat, liegt der Deckungsgrad bei 86 Prozent. Das heisst, für 86 Prozent der Betroffenen sind die Ansätze hoch genug, sodass die realen Mietkosten abgedeckt sind. Die restlichen 14 Prozent müssen einen Teil der Miete von ihrem Lebensbedarf, von den vorhin erwähnten 1600 Franken pro Monat, bezahlen: Sie sparen sich also einen Teil der Miete buchstäblich vom Mund ab.

Mit den Ansätzen, wie sie die Mehrheit der SGK-NR vorschlägt, wäre der Abdeckungsgrad lediglich bei 76 Prozent. Das heisst mit anderen Worten: Bei einem Viertel der Betroffenen reichten die Mietzinsbeiträge nicht, um die effektiven Mietkosten zu bezahlen. Das dürfen wir nicht zulassen. Das werden wir nicht zulassen. Wir als SP werden mit diesem Widerstand nicht allein sein. Herr Lohr hat Sie schon auf die EL-Allianz hingewiesen. Diese Allianz hat in ihrem Schreiben sehr deutliche Worte verwendet. Ich bitte Sie also dringend, bei den Mietzinsmaxima dem Minderheitsantrag Lohr zu folgen.

Auch beim Lebensbedarf von Kindern sehen wir keinen Spielraum nach unten. Seien Sie sich bitte bewusst: Wir sprechen hier von Familien, bei denen mindestens ein Elternteil eine IV-Rente hat, das heisst aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur teilweise arbeitsfähig ist. Die Belastung, welche eine solche Situation für die betroffenen Familien und insbesondere für die Kinder bedeutet, ist gross. Diese Familien materiell noch unter stärkeren Druck zu setzen, indem die Kinderkosten gekürzt werden, ist eine Zumutung.

Ich fasse zusammen: Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, bei den Mietzinsmaxima dem Antrag der Minderheit Lohr zu folgen. Bei den Kinderkosten folgen Sie bitte dem Antrag der Minderheit II (Feri Yvonne), welche den Status quo beibehalten will.