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preparatory:AB 23684

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Von Zeit zu Zeit geht ein Sturm durch unser Land! Das ist an sich nichts Aussergewöhnliches, sind doch Stürme Naturereignisse, denen wir wenig entgegensetzen können, wenn ich etwa an [PAGE 310] Vivian oder Lothar denke. Haben sich die stark bewegten Luftmassen wieder beruhigt, geht es ans Aufräumen. Dabei haben wir sowohl nach Vivian als auch nach Lothar die Erfahrung gemacht, dass es gefährlich sein kann, wenn sich Leute ohne ordentliche Vorbereitung und ohne die dringend gebotene Sorgfalt daran machen, das durch die Stürme angerichtete Chaos aufzuräumen.

Neben solch veritablen Stürmen geht von Zeit zu Zeit auch ein anderer Sturm durchs Land. Im Verlaufe des letzten Jahres ist ein solcher Sturm durch unser Land gegangen, der mannigfaltige Männervornamen tragen könnte, und der - Gott sei Dank! - unsere arg zerzausten Wälder nicht noch mehr geschädigt hat. Dafür hat er aber die Volksseele zum Kochen gebracht und manchen Volksvertreter oder manche Volksvertreterin zu geharnischten Interventionen veranlasst. Standesvertreterinnen und Standesvertreter haben hingegen offenbar ein etwas ruhigeres Gemüt und lassen sich nicht so leicht zu entsprechenden Vorstössen hinreissen. Jedenfalls haben wir es in unserem Rat nicht mit einer solchen Plethora von Vorstössen im Zusammenhang mit Fragen der Corporate Governance in Aktiengesellschaften, der Forderung nach Transparenz von Bezügen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern, des Schutzes von Minderheitenrechten und anderem mehr zu tun gehabt, wie das im Nationalrat der Fall war. Dies vielleicht auch deshalb, weil wir wissen, dass wir es ohnehin mit den Vorstössen zu tun bekommen werden, die die Debatte im Nationalrat überstehen. Vor dieser Situation stehen wir heute. Das heisst indessen nicht, dass Ihre vorberatende Kommission deswegen die heute zur Behandlung anstehenden Vorstösse, die vom Nationalrat alle als Motion überwiesen worden sind, weniger ernst nähme als der Erstrat. Das hat sich in den Kommissionsberatungen deutlich gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle sogleich festhalten, dass die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Probleme - die sich im Zusammenhang mit exorbitanten, ja unanständig hohen Bezügen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern von Publikumsgesellschaften, aber auch von im Besitze des Staates stehenden Unternehmen ergeben - keineswegs als bedeutungslos einstuft.

Für die Kommission kann kein Zweifel darüber bestehen, dass hier Handlungsbedarf besteht, und zwar sowohl was die politische Behandlung dieser Probleme betrifft, als auch was die Umsetzung in gesetzliche Bestimmungen anbelangt. Die Kommission bedauert es, dass bei der Behandlung der Vorstösse kein Mitglied des Bundesrates anwesend war. Den Bundesrat möchte ich bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir nicht bereit sind, bei politisch heiklen und sensiblen Fragen - auch wenn die Sache im Nationalrat schon gelaufen ist - auf eine Diskussion mit dem Bundesrat in unserer Kommission zu verzichten. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung durch einen jungen Mann - der seine Sache hervorragend gemacht hat, ich glaube, da stimmen alle Kommissionsmitglieder mit mir überein - vertreten wird und der Bundesrat bei brisanten Themen durch Abwesenheit glänzt. Allein der Umstand, dass wir in der mit den Vorstössen angesprochenen Problematik vorwärts machen und uns nicht dem Vorwurf des Hinhaltens und der Trödelei aussetzen wollen, hat unsere Kommission dazu veranlasst, die Vorstösse in Abwesenheit eines Vertreters oder einer Vertreterin des Bundesrates zu behandeln. Ich bitte Frau Bundesrätin Metzler, aber auch Herrn Bundesrat Leuenberger und den Wirtschaftsminister, in zukünftigen Diskussionen nachzuholen, was bisher nicht möglich war. Wir haben ein entsprechendes Anliegen an den Bundesrat gerichtet. Damit möchte ich aber meine Schelte an die Andresse des Bundesrates beenden und mich der Motion Walker Felix zuwenden.

Was will die vom Nationalrat diskussionslos überwiesene Motion? Was ist Corporate Governance? Es gibt eine Umschreibung in einem Papier der Swiss Exchange, also der Börse, die folgendermassen lautet: "Unter Corporate Governance versteht man Grundsätze und Regelungen betreffend die Führung von Unternehmungen und deren Kontrolle. Im Vordergrund stehen Verantwortung, Organisation und Arbeitsweise der obersten Gremien, Aktionäre, Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Kontrollstelle, sowie die Abstimmung der Rechte und Pflichten und die Zusammenarbeit dieser Gremien." Die Motion, wie sie vom Nationalrat überwiesen worden ist, will vermehrte Gewaltentrennung, "checks and balances", Anforderungen an den Verwaltungsrat und Transparenz der Bezüge. Das sind die vier wesentlichen Punkte.

Der Bundesrat hat erklärt, dass Abklärungen binnen Jahresfrist in Aussicht gestellt werden können. Die Grundlage für die weitere Beurteilung des Handlungsbedarfs und allfällige Gesetzgebungsprojekte wäre dann hier zu finden. Trotz kochender Volksseele, wie das zum Teil der Fall war, muss eine seriöse Abklärung und Beurteilung vorgenommen werden, und das will Ihre Kommission.

Die Motion Walker Felix ist deshalb inhaltlich, aber auch formell als Postulat zu überweisen, wie Ihnen dies Ihre Kommission beantragt. Es ist dies ein einstimmiger Antrag, und es geht dabei nicht darum, dass wir Handlungsbedarf verneinen, sondern dass wir den Wortlaut und den Sinn der Motion, wie sie von Kollege Walker Felix formuliert und vom Nationalrat überwiesen worden ist, nach unseren Regeln in unserem Rat Rechnung tragen. Der Vorstoss fordert vom Bundesrat, dass er in einem Bericht zuhanden des Parlamentes die Vereinbarkeit des schweizerischen Aktienrechtes mit den Grundsätzen der Corporate Governance untersucht und allfällige Defizite des geltenden Rechtes aufzeigt.

Wie ich bereits einleitend sagte, unterstützt die Kommission diesen Vorstoss einstimmig; es gibt keine abweichende Stellungnahme innerhalb der Kommission. Wir sind aber der Auffassung, dass er nicht nur nach unserem Reglement, aber besonders nach unserem Ratsreglement als Postulat zu überweisen ist.

Ihre Kommission hat den Handlungsbedarf anerkannt. Er ist auch von der Zulassungsstelle der Schweizer Börse anerkannt worden, und diese hat am 17. April 2002 eine so genannte Corporate-Governance-Richtlinie verabschiedet. Verlangt wird in dieser Richtlinie die Veröffentlichung der Kriterien und Methoden für die Festlegung aller Entschädigungsbestandteile sowie der Entschädigungen, ferner Optionen, Aktienzuteilungen usw. gesamthaft. Dies gilt für die exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates, die Mitglieder der Geschäftsleitung, die nichtexekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates sowie für die ehemaligen Mitglieder der Führungsorgane. Zudem sind die obgenannten Informationen für jenes Verwaltungsratsmitglied mit der gesamthaft gesehen höchsten Entschädigung ohne Namensnennung gesondert auszuweisen.

Die Corporate-governance-Richtlinie der Swiss Exchange geht, wenn man diesen Inhalt betrachtet, weiter als die Anforderungen, die in der Europäischen Union gelten. Die erwähnte Richtlinie der Swiss Exchange tritt auf den 1. Juli 2002 in Kraft, gilt dann also für das Geschäftsjahr 2002 bereits vollständig und ermöglicht einen entsprechenden Zeithorizont, um zu beurteilen, wie sich diese Richtlinie auswirkt. In der Zwischenzeit kann geprüft werden, was allenfalls noch weiter vorzukehren ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen vom Nationalrat überwiesenen Vorstoss als Postulat beider Räte zu überweisen. Wir wollen damit nicht irgendwie die Bedeutung dieses Vorstosses abschwächen, aber wir haben uns an unser Ratsreglement zu halten, und nach diesem Reglement kann der Vorstoss nicht als Motion überwiesen werden.

Ich habe bisher nur zur Motion 01.3329, "Corporate Governance in der Aktiengesellschaft", gesprochen, aber wir haben noch die Motion 01.3153, "Transparenz der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen", und die Motion 01.3261, "Mehr Schutz für Minderheitsaktionäre", zu behandeln. Ich bin Schritt für Schritt vorgegangen, weil man diese drei Vorstösse nicht tel quel miteinander vermischen kann.

Zur zweiten Motion - der Nationalrat hat alle drei Vorstösse als Motion überwiesen, sonst wären sie nicht bei uns -, zur Motion Leutenegger Oberholzer 01.3153, "Transparenz der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen". Wie der [PAGE 311] Titel bereits sagt, geht es darum, Vorschriften zur Transparenz von Löhnen und Verwaltungsratsentschädigungen mit einer individuellen Lohnpublikation aufzustellen. Wir haben es hier mit einem Vorstoss zu tun, der gewisse Forderungen aus der Motion Walker Felix übernimmt, zum Teil aber wesentlich weiter geht. Auch hier beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit - allerdings gibt es hier eine entsprechende Minderheit, Kollege Leuenberger wird sich nachher dazu äussern -, den ersten Vorstoss Leutenegger Oberholzer im Sinne des Einbezuges in die Prüfung und die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Vorstoss Walker Felix als Postulat zu überweisen. Ob weiterer Handlungsbedarf besteht, nachdem jetzt die Swiss Exchange entsprechende Richtlinien erlassen hat, muss gründlich abgeklärt werden. Ob es eine individuelle Veröffentlichung braucht, damit der Nachahmereffekt ausgeschlossen werden kann - wie das im Vorstoss Leutenegger Oberholzer beantragt wird -, ist eine Frage, die Ihre Kommission offen gelassen hat, weil sie das in die Prüfung des Vorstosses Walker einbeziehen möchte. Zudem haben wir ja einen Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. April 2002 zu den bundesnahen Unternehmungen, Kaderlöhnen und Verwaltungsratshonoraren.

Ich bitte Sie im Auftrag der Kommission, die Motion Leutenegger Oberholzer 01.3153 als Postulat zu überweisen.

Wenn Sie gestatten, Herr Vizepräsident, würde ich gleich noch den dritten Vorstoss - Sie sehen, wir haben eine ganze Plethora von Vorstössen, die der Nationalrat überwiesen hat, zu behandeln - kurz erläutern. Hier geht es ebenfalls um eine Motion (01.3261), "Mehr Schutz für Minderheitsaktionäre", die auch von Frau Leutenegger Oberholzer stammt. Die Kommission beantragt Ihnen wiederum einhellig, die Motion als Postulat zu überweisen, wenngleich ich darauf hinweisen möchte, dass es in der Kommission gewisse kritische Stimmen in Bezug auf die Frage gegeben hat, ob der Inhalt insgesamt als Postulat überwiesen werden soll. Ich muss noch darauf hinweisen, dass im Papier, das Sie erhalten haben, versehentlich Ziffer 4 der ursprünglichen Motion noch enthalten ist. Im Nationalrat hat Frau Leutenegger Oberholzer Ziffer 4 zurückgezogen. Wir haben uns nicht darüber zu unterhalten, ob das verfahrensrechtlich zulässig war oder nicht. Die Motion, wie sie vom Nationalrat überwiesen worden ist, besteht lediglich aus den Ziffern 1 bis 3.

Was ist Gegenstand dieser Motion? Gegenstand dieser Motion ist, kurz gesagt, der Ausbau der Bestimmungen zum Schutze der Minderheitsaktionäre. Den Inhalt der konkreten Vorschläge, die geprüft werden sollen, ersehen Sie aus dem Text. Dieser Inhalt ist zum Teil sehr weitgehend, und in der Kommissionsberatung sind hier verschiedene Vorbehalte angebracht worden, die in der heutigen Debatte zur Geltung kämen, wenn dieser Vorstoss als Motion überwiesen werden sollte. Verschiedene Mitglieder der Kommission sind nicht damit einverstanden, dass ein Vorstoss mit diesem weitgehenden Inhalt überwiesen werden sollte. In der Form des Postulates, das lediglich eine Prüfung erfordert, ist die Kommission hingegen grundsätzlich mit der Überweisung einverstanden.

Die Kommission hat, ich muss es hier sagen, nicht jeden einzelnen Punkt geprüft, eben deshalb, weil man sich gesagt hat, man habe den Vorstoss Walker Felix und den ersten Vorstoss Leutenegger Oberholzer, und jetzt würde man in diese Prüfung auch diesen zweiten Vorstoss Leutenegger Oberholzer einbeziehen und ihn als Postulat überweisen. Es wird eine Prüfung vonseiten des Bundesrates verlangt, und der Bundesrat hat Bericht zu erstatten. Dann werden wir weitersehen.

Der Bundesrat war im Nationalrat bereit, diesen Vorstoss als Motion entgegenzunehmen. Ich kann mir nicht ganz erklären, warum der Bundesrat so weit gegangen ist. Entweder hat der Bundesrat den Gegenstand des Vorstosses überinterpretiert, oder er hat in Anbetracht des nationalrätlichen Verhaltens von vornherein seine Hoffnungen auf den Ständerat gesetzt.

Ich gehe davon aus, dass wir hier den Bundesrat nicht enttäuschen. Politisch scheint es mir angezeigt, die aufgeworfenen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Postulat Walker Felix immer wieder gestellt werden, näher zu prüfen. Diese Abklärung braucht niemand zu fürchten. Es ist ein politischer Entscheid, der zweifellos zur Glättung der Wogen beiträgt, zumal der Vorstoss vom Nationalrat im Verhältnis 3 zu 1 überwiesen worden ist. Der Antrag der Kommission zu dieser Motion ist ein Kompromiss zwischen den beiden Räten.

Ich bitte Sie, auch die Motion 01.3261 - wenn auch mit Vorbehalten, das muss ich noch einmal zum Ausdruck bringen - als Postulat zu überweisen.