preparatory:AB 238909
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-12-10
Wortprotokoll
Auch aus Sicht des Bundesrates ist der Ausbau des bestehenden Informationssystems für Medizinprodukte notwendig. Dieser ist daher auch Bestandteil der Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes, die ich vorhin erwähnt habe. Sämtliche Medizinprodukte werden neu eine eindeutige Identifikationsnummer erhalten, die ebenfalls in einer zentralen europäischen Datenbank eingetragen werden soll. Zu dieser soll die Schweiz Zugang erhalten. Dieses Informationssystem bildet die Grundlage für eine schnellere Identifikation von produktbedingten Mängeln und für eine verbesserte Kontrolle der Kosten, die aufgrund von Revisionsoperationen entstehen. Die Inkraftsetzung der neuen Regeln ist per Frühjahr 2020 geplant. Dem Bund liegen keine Zahlen über jährliche Kosten aufgrund von Revisionsoperationen vor. Zwar enthalten sowohl das Implantatregister Siris als auch die vom Bundesamt für Statistik erstellte Medizinische Statistik der Krankenhäuser Angaben zu Revisionsoperationen bzw. Rehospitalisationen. Welche Kosten diese Eingriffe im Einzelnen verursachen, kann indessen diesen Datengrundlagen nicht entnommen werden. Nur die Spitäler, welche diese Operationen durchführen, könnten eine detaillierte Aufstellung dieser Kosten liefern.