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Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Ich weiss jetzt nicht, ob Sie nach all diesen Fragen die Übersicht noch haben, was Artikel 13a genau ist. Ich habe es schon gesagt, der Lichtbildschutz und Artikel 13a sind das "beef" dieses Gesetzes, das sind die zwei wichtigsten Artikel.

Nehmen wir das Beispiel einer Drehbuchautorin, die mit einem Produzenten einen Vertrag abgeschlossen hat und Geld erhält. Sie erhält dieses Geld fix. Wenn der Film aber erfolgreich ist und zum Beispiel, gemäss heutigem Gesetz, in die Videothek kommt oder im Fernsehen gezeigt wird, erhält diese Drehbuchautorin sozusagen einen Bonus, also noch etwas obendrauf. Jetzt gibt es keine Videotheken mehr. Deshalb hat man diesen Artikel 13a gemacht und die Regelung für die Video-on-Demand-Plattformen adaptiert. Es gibt also nicht etwas mehr als früher, sondern genau dasselbe, einfach vom analogen ins digitale Zeitalter transformiert. Das ist die Geschichte von Artikel 13a.

Wenn nun Kollege Christian Wasserfallen mit seinem Einzelantrag diesen Artikel streichen will, dann will er eigentlich die Revision des Gesetzes nutzen, um den Kulturschaffenden weniger finanzielle Mittel zuzusprechen. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission ganz klar der Meinung, dass man das nicht tun sollte.

Ich möchte noch meine Interessenbindung offenlegen - ich mache das jetzt am Schluss, sonst macht man es eigentlich zu Beginn -: Ich bin Präsident von Cinésuisse; das ist der Dachverband der Schweizer Filmindustrie. Dafür spreche ich jetzt nicht mehr zu meiner Minderheit, denn ich bin ja der Vertreter der Mehrheit. Über meine Minderheit wurde bereits genug gesprochen.

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