preparatory:AB 240572
Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie um Ablehnung dieser Motion. Sie verlangt, wie wir gehört haben, die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anzupassen. Sie haben wie ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen. Wir haben auch die Argumente der Kommissionssprecher gehört. Ich war überrascht, denn die Argumente der Landesregierung selber sprechen für eine Ablehnung der Motion. Am Schluss steht aber: "Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion." Da habe ich mich automatisch gefragt: Nimmt der Bundesrat die eigenen Argumente nicht ernst? Oder scheut er die Diskussion und macht es sich bequem, indem er eine Motion zur Annahme empfiehlt, obwohl er dagegen ist?
Es geht ja um die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Wie wir gehört haben, ist sie erst seit Oktober 2016 in Kraft. Die aktuell vorhandenen Zahlen des letzten Sommers sind noch nicht verlässlich. Sie beziehen sich auf Straftaten, die früher begangen wurden, also vor dem Inkrafttreten. Wir befinden uns, wie es auch der Bundesrat sagt, in einer Übergangs- und Aufbauphase. Erst die Statistik im Jahr 2020 wird zuverlässige Zahlen liefern. Diejenigen, die wir letztes Jahr bekommen haben, sind, wie ich gesagt habe, noch nicht zuverlässig und beziehen sich auf Straftaten vor der Inkraftsetzung der aktuellen Bestimmungen. So können wir eigentlich noch nicht sagen, ob die Ausschaffungs-Initiative auch so umgesetzt wird wie gedacht.
Der Motionär geht davon aus und behauptet auch, es sei so, dass die Umsetzung nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Das wissen wir gar nicht. Es geht, wie wir von Kommissionssprecher Brand gehört haben, nicht darum, ein Zeichen zu setzen. Die Motion sieht Handlungsbedarf, sie verlangt vom Bundesrat, dass die Umsetzung angepasst wird. Aber wir hören, es sei zu früh, die Zahlen seien noch nicht zuverlässig, also wäre das eine Gesetzgebung auf Vorrat. Das passt hier nicht hin. Wir müssen konsequenterweise feststellen: Die Motion kommt zu früh. Sie basiert auf falschen und nicht zuverlässigen Zahlen und verlangt Handeln, wo kein Handlungsbedarf besteht.
Deshalb: Seien Sie konsequent, folgen Sie der Argumentation des Bundesrates, nicht aber seiner Empfehlung, und lehnen Sie mit mir diese Motion ab.