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preparatory:AB 241188

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Dieser Block "Berufliche Eingliederung, Taggeld" ist der Kern dieser Vorlage. Die Weiterentwicklung der IV wurde in Angriff genommen, weil man festgestellt hat, dass die IV-Renten zwar insgesamt zurückgehen, dass aber bei Menschen mit psychischen Erkrankungen eine deutliche Zunahme zu verzeichnen ist. Vor allem bei jungen Erwachsenen im Übergang zwischen Schule und Berufsleben greifen die bestehenden Instrumente zu wenig. Mit den neuen Artikeln 3abis und fortfolgende wird eine Gesetzeslücke geschlossen.

Die Minderheit Herzog will Artikel 3abis Absatz 1bis Buchstabe a und weitere Bestimmungen für die berufliche Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen streichen. Frau Herzog will zwar Integration, aber sie darf nichts kosten. Das geht nicht, das ist widersprüchlich und eine kurzfristige Sichtweise. Wenn nämlich Früherfassung und in der Folge Integrationsmassnahmen verstärkt werden, ist das eine Investition in die Menschen und in ihre Zukunft. Das kostet vorerst, spart aber langfristig Kosten. Wenn Menschen integriert werden und ihren Lebensunterhalt im ersten Arbeitsmarkt selber verdienen, ist dies für die Betroffenen ein grosser Gewinn an Lebensqualität und Selbstwertgefühl, und es spart der Sozialversicherung langfristig Kosten. Das Teuerste ist nämlich eine lebenslange Rente.

Bei einer Meldung bei der IV sind die Betroffenen verpflichtet, umfassende Auskünfte zu erteilen. Das wiederum geht der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 6a Absatz 2 zu weit. Aber auch da gilt: Entweder wollen wir die Instrumente zur Früherkennung, Früherfassung und Integration von Menschen zur Verfügung stellen, oder wir wollen es nicht und stellen sie der IV nicht zur Verfügung. Wenn wir es aber wollen - und die CVP-Fraktion will es! -, dann braucht es auch den erforderlichen Datenaustausch.

In Artikel 16 geht es um die erstmalige berufliche Ausbildung. Dazu sind die Voraussetzungen grundsätzlich im Bundesgesetz über die Berufsbildung geregelt. Mit Artikel 16 Absatz[NB]4 IVG erhält der Bundesrat die Kompetenz, die Voraussetzungen für Massnahmen hinsichtlich Art, Dauer und Umfang zur Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt festzulegen. Diese Kompetenzdelegation ist die Folge eines Bundesgerichtsentscheides und bezieht sich nur auf Absatz 3 Buchstabe c, also auf die Vorbereitung auf Hilfsarbeiten oder auf die Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt. Es ist fraglich, ob für diesen Bereich der Verweis auf Artikel 17 des Berufsbildungsgesetzes angezeigt ist. Eine flexible Handhabung muss möglich sein, wenn beispielsweise schnell klarwird, dass eine Ausbildung abgebrochen wird, weil ein Missverhältnis zwischen Eingliederungszweck und Kosten der Massnahmen besteht. Die CVP-Fraktion ist in dieser Frage geteilt.

Bei den Bestimmungen zum Anspruch und zur Höhe des Taggeldes unterstützt die CVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit und lehnt die Minderheitsanträge Gysi ab. Die grosse Änderung im System der Taggelder liegt darin, dass Menschen, die eine Behinderung haben und eine Ausbildung absolvieren, möglichst mit Menschen, die keine Behinderung haben und eine Ausbildung absolvieren, gleichgestellt werden. Ein Taggeld kann es nicht wie bisher erst ab 18, sondern schon ab 16 Jahren geben. Das Taggeld bei einer erstmaligen beruflichen Ausbildung darf aber nicht höher sein als der Lehrlingslohn, den eine gesunde Person in einer vergleichbaren Branche bekommt.

Gemäss dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 22 wird das Taggeld bei Eingliederungs- oder Integrationsmassnahmen ausgerichtet. Die Minderheit Gysi will diese Voraussetzung streichen: Sie will den Anspruch auf Taggeld auch bei behinderungsbedingter Verzögerung der Ausbildung ausrichten. Das wäre aber eine Ungleichbehandlung gegenüber nichtbehinderten Kindern, die ihre Ausbildung abbrechen oder verzögern, zumal die Unterhaltspflicht der Eltern bis zum 25. Altersjahr dauert.

Die CVP-Fraktion will keine zu grosszügigen Taggelder für Jugendliche ohne Lehrvertrag, wie das die Minderheit Gysi in Artikel 24ter Absatz 2 verlangt. Ich habe in der Eintretensdebatte auf den OECD-Bericht hingewiesen, der einen Ausbau von Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen und eine Reduktion der Geldleistungen bei jungen Menschen empfiehlt. Genau beides machen wir hier mit der Fassung der Kommissionsmehrheit.

Die CVP-Fraktion wird daher jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen, ausser bei Artikel 16 Absatz 4, bei dem ein Teil der Fraktion dem Antrag der Minderheit Lohr zustimmen wird.