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preparatory:AB 242456

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Die Minderheit ist nicht grundsätzlich gegen diese Motion. Aber was uns in der Debatte gefehlt hat, sind Informationen. Es geht hier darum, dass wir heute im Kollektivanlagengesetz eine Bestimmung haben, dass solche Fonds - auch neugeschaffene Fonds - von der Finma genehmigt werden müssen. Jetzt will man hier Fonds schaffen, die nicht genehmigungspflichtig sind, und sagt, dass ja nur qualifizierte Anlegerinnen und Anleger dieses Geschäft abschliessen können - und diese kennen das Geschäft. Das sind zum Beispiel Pensionskassen.

Unsere Haltung, die Haltung der Minderheit, war: Wenn wir in einem solchen Bereich Genehmigungen wegnehmen, das heisst die Aufsicht schwächen, auch wenn die Fondsleitung noch beaufsichtigt wird, ist das Produkt selber nicht mehr einer Genehmigung unterworfen. Schlussendlich ist aber das Produkt meistens dann das Problem, wenn es Verluste gibt. Wenn wir diese Änderung im Bereich der qualifizierten Anleger machen, dann brauchen wir schon etwas mehr Informationen. Wir haben Pensionskassen, die dann vielleicht solche Anlagen tätigen. Wir haben das Bundesamt für Sozialversicherungen, das in diesem Bereich auch involviert ist, weil es eben dann um Gelder der zweiten Säule geht.

Wir hatten dazu null Informationen. Wir hatten einzig diese Motion, die möchte, dass man das begünstigt, weil das gut für den Finanzplatz wäre - fertig. Das reicht einfach nicht, um in diesem Bereich so zu legiferieren! Das war die Haltung, die zur Ablehnung führte.

Ob es im konkreten Fall bei einzelnen Fonds Sinn machen kann, eine Vorlage zu lockern oder nicht, muss man anschauen. Aber es geht nicht an, dass wir unsere Anlagegelder in der zweiten Säule dann quasi so leichtfertig auf den Markt werfen können, weil wir nicht genehmigungspflichtige Fonds haben.

Jetzt möchte ich noch etwas zu diesen Fonds und zu diesen qualifizierten Anlegern bemerken und zur Aussage, die Finma würde ja die Fondsleitungen beaufsichtigen.

Die "Handelszeitung" hat im Januar einen sehr positiven Bericht über diese Fonds publiziert, der besagt, man solle die Änderung machen. Interessanterweise steht am Schluss aber doch noch, dass es die inhärente Komplexität der Materie und die Informationsasymmetrie zugunsten des Anbieters erleichtern, dass man den Anlegerschutz schwächt. In der Mitte des Artikels steht, dass das Risiko von einseitigen Verträgen zusätzlich dadurch erhöht werde, dass allfällige Schwächen erst im Fall von Verlusten und nach vielen Jahren sichtbar würden. Dann kann die Finma noch lange sagen, dass sie gesehen habe, dass die Fondsleitung gut sei, dass die Leute supertoll seien. Wenn der Fonds selber schlecht ist und Verluste generiert, die nachher qualifizierte Anleger tragen müssen, dann ist das nicht gut für uns alle, da wir unser Geld in der Vorsorge haben.

Deshalb mein Appell: Ich bin mir bewusst, dass es schwierig wird, hier den Antrag meiner Minderheit durchzubringen - ich mache aber dieses Votum, weil ich will, dass jetzt, da legiferiert wird, genau hingeschaut wird. Ich will, dass die Finma genau hinschaut, dass das BSV genau hinschaut und dass man hier keine qualifizierten Anlegerinnen und Anleger einem Risiko aussetzt und sie nachher der Gelder verlustig gehen können.

Deshalb bitte ich Sie trotz allem, hier diese Minderheit zu unterstützen. Die Bedenken sind zumindest deponiert, und es wird nicht einfach alles so sang- und klanglos durchgewinkt.