preparatory:AB 242546
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13
Wortprotokoll
Frau Mazzone, es ist so, dass die Kantone bei der Durchsetzung der ausländerrechtlichen Entscheide unterschiedliche Praktiken anwenden. Es ist so, dass einzelne Kantone aufgrund dieser unterschiedlichen Praktiken gar nicht darauf angewiesen sind, Kinder in Haft zu nehmen: Beispielsweise erzielen sie in Anwendung der Rückkehrhilfe entsprechende Vollzugserfolge und sind deshalb eben nicht auf die Ultima Ratio der Durchsetzungs- oder Ausschaffungshaft angewiesen. Es ist keine Frage der Ungleichbehandlung durch die einzelnen Kantone, sondern die Anordnung der Haft ergibt sich eben aufgrund der unterschiedlichen Anwendung des Asyl- und Ausländerrechts mit Blick auf den Vollzug.