preparatory:AB 242649
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
In diesem Artikel geht es um die Frage der vorsorglichen Einstellung von Leistungen. Bei dieser Minderheit geht es mir darum, den neuen Artikel 52a zu [PAGE 339] streichen. Mit dem neuen Artikel wäre es in Zukunft möglich, Leistungen vorsorglich einzustellen, wenn die versicherte Person die Meldepflicht verletzt hat, einer Lebens- oder Zivilstandskontrolle nicht fristgerecht nachkommt oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie die Leistungen unrechtmässig erwirkt hat.
In der Kommission gab es eine Diskussion zur Frage, wann ein Verdacht begründet ist und wann nicht. Die Diskussion hat meiner Meinung nach keine Klärung gebracht. Sie erinnern sich sicher noch an die ganze Diskussion um die Observation. Dort hatte sich gezeigt, dass ein doch beträchtlicher Teil der Observationen zu Unrecht erfolgt war, obwohl sie - in den Augen der Versicherungen - aufgrund eines begründeten Verdachts erfolgt waren. Aufgrund des Wortlauts der neuen Bestimmung könnten in einem solchen Fall die Leistungen eingestellt werden.
Es gibt noch einen anderen Aspekt, den ich in diesem Zusammenhang einbringen möchte: Ich habe beruflich viel mit Menschen zu tun, die ihre Angelegenheiten selber nicht mehr ausreichend regeln können, aber trotzdem keinen Beistand haben. Im Rahmen meiner Abklärungen unserer Behörde - ich arbeite bei einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - treffe ich immer wieder auf Situationen, in denen zum Beispiel die EL-Leistungen eingestellt wurden, weil die Betroffenen die notwendigen Unterlagen nicht beigebracht hatten. Ich erzähle das hier deshalb, weil ich der Meinung bin, es könne sehr rasch passieren, dass bei jemandem die Voraussetzungen gemäss dieser Bestimmung erfüllt sind und die Versicherungsträger demzufolge die Leistungen einstellen könnten.
In der Kommission hat der Vertreter der Verwaltung sogar selber gesagt, durch eine vorsorgliche Einstellung der Leistungen könne es zu Härtefällen kommen. Ich gehe davon aus, dass es auch hier zu einer Kostenverlagerung zur Sozialhilfe kommen könnte.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, meiner Minderheit zu folgen.