preparatory:AB 243101
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-03-18
Wortprotokoll
Die Minderheit Rutz Gregor beantragt, dass die Mittel zur Finanzierung der Massnahmen nach diesem Gesetz als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre von der Bundesversammlung mit Bundesbeschluss bewilligt werden sollen. Damit wären diese Rahmenkredite referendumsfähig.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, dies aus drei Gründen:
1.[NB]Der Bundesbeschluss zum Kohäsionsbeitrag an die EU unterstand 2016 bereits dem Referendum; es wurde damals nicht ergriffen. Insofern sieht die Kommissionsmehrheit die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes gewahrt und will davon absehen, nachträglich neue Referendumsmöglichkeiten zu eröffnen.
2.[NB]Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ein Vorgehen, wie es Herr Rutz will, unter Umständen ein Präjudiz für ein fakultatives Finanzreferendum darstellen könnte. Ein Finanzreferendum sollte aber, wenn überhaupt, unabhängig von einer konkreten Vorlage grundsätzlich erörtert und allenfalls beschlossen werden. Die Räte sahen bisher davon ab beziehungsweise lehnten solche Vorstösse ab.
Zudem sind die subventionsrechtlichen Tatbestände im Asylgesetz die Grundlage für den Migrationsanteil im Kohäsionsfonds. Diese waren neben dem Osthilfegesetz ebenfalls referendumsfähig und sind nun bereits in Kraft; das Referendum wurde positiv entschieden. Es handelt sich um Artikel 91 Absatz 7, Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 sowie um Artikel 113 des Asylgesetzes, gegen die das Referendum ergriffen wurde. Da das Referendum positiv ausging, sind die Bestimmungen, welche die Basis für diesen Kredit sind, nun in Kraft. Insofern ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass der Antrag der Minderheit Rutz Gregor einem Finanzreferendum entsprechen würde.
3.[NB]Die Mehrheit ist der Ansicht, dass das von ihr gewählte Vorgehen Artikel 25 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes entspricht: "Die Bundesversammlung setzt die Aufwände und die Investitionsausgaben mit dem Voranschlag und seinen Nachträgen fest. Sie beschliesst über neue oder nicht beanspruchte laufende Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen mit dem Voranschlag und seinen Nachträgen oder mit besonderen Beschlüssen ..." In Absatz 2 heisst es: "Sie wählt dafür die Form des einfachen Bundesbeschlusses."
Aus diesen drei Gründen beschloss die SPK die Ablehnung des Antrages Rutz Gregor. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.