preparatory:AB 245064
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2018 die vom Kanton Freiburg am 28. Juni 2016 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft.
Der Ständerat gab der Standesinitiative am 12. Dezember 2017 mit 34 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge.
Mit der Standesinitiative wird verlangt, dass Gesetzesbestimmungen erlassen werden, damit hinterzogene Vermögenswerte in einem für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden einfachen und leicht umsetzbaren Verfahren nachträglich, aber nicht gratis deklariert werden können.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit, sie wurde soeben von Herrn Aeschi vertreten, beantragt, ihr Folge zu geben. In den Augen der Minderheit sollten die Kantone im Sinne des Föderalismus die Möglichkeit haben, eine kantonale Steueramnestie durchzuführen.
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission hat sich das am 1.[NB]Januar 2010 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das für die direkten Steuern des Bundes wie auch der Kantone und Gemeinden gilt, bewährt. Weitere Initiativen oder Vorstösse in diese Richtung seien deshalb unnötig. Sie wären im Parlament auch nicht mehrheitsfähig, wie dies der klare Entscheid des Ständerates zur Standesinitiative zeigt.
Auch die im Juni 2016 eingereichte Kommissionsmotion 16.3621 der WAK-NR, "Autonomie für die Kantone zur einmaligen steuerlichen Regularisierung der Vergangenheit", wurde nach der Annahme im Nationalrat letztlich vom Ständerat ohne Gegenantrag abgelehnt.
Zusätzlich wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass Steueramnestien generell problematisch seien, da sie den Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzten und negative Auswirkungen auf die Steuermoral hätten. Steueramnestien benachteiligten steuerehrliche Personen, seien Anreiz für zusätzliche Steuerhinterziehung und würden mittel- und langfristig zu weniger Einnahmen führen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zu folgen und der Standesinitiative Freiburg keine Folge zu geben.