preparatory:AB 245496
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin in zwei Verkehrsunternehmen engagiert, die hier auch eine Rolle spielen. Bei Artikel 1 Absatz 2 Litera b sehen Sie eine Ziffer 9: Ich bin Verwaltungsratspräsident des dort aufgeführten Unternehmens, der Regionalverkehr Bern Solothurn AG. Bezüglich der Ziffer 11 bin ich Mitglied des Verwaltungsrates der Aare Seeland mobil AG. Zusätzlich bin ich Mitglied im Vorstand des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr (Litra). Sie sehen also, dass ich durchaus ÖV-affin bin. Nichts läge mir ferner, als den Eisenbahnverkehr zu behindern.
Ich kann ein Votum von Herrn Kollege Burkart punkto Sündenfall aufnehmen: Wir haben in der Verkehrspolitik in der letzten Session insofern einen Sündenfall begangen, als wir beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) verschiedene Projekte aufgenommen haben, die noch nicht durchwegs als realisierbar bezeichnet werden können. Dementsprechend werden wir das Geschäft nun vom Ständerat bereinigt zurückerhalten. Die Summe aller Sünden bleibt sich bekanntlich gleich. Ich habe meinen Anteil an verkehrspolitischen Sünden deswegen bei der genannten Vorlage begangen und möchte heute keine neuen mehr begehen.
Die beiden Minderheitsanträge wollen diese Projekte nicht verhindern. Es geht nicht um die Verhinderung der Haltestelle Grüze Nord in Winterthur und der Station Thun Nord, sondern um die Kohärenz. Wegen der Kohärenz haben wir den Antrag in Sachen Bahnhof Olten in der Kommission zurückgezogen. Wir hätten darauf auch beharren können. Wenn wir den Zusatzbericht des BAV bezüglich Grüze Nord anschauen, dann sehen wir, dass dieser sagt, dass die Haltestelle sinnvoll ist und einen hohen Nutzen erreicht - aus fahrplantechnischen Gründen allerdings erst nach der Inbetriebnahme des Brüttener Tunnels, d. h. also frühestens 2034. Die Realisierung des Ausbaus der Haltestelle Grüze Nord ist deshalb logischerweise erst im nächsten Ausbauschritt vorzusehen.
Die Notwendigkeit an sich ist unbestritten, der Sinn ist unbestritten, aber wir haben uns ja tugendhaft vorgenommen, nur realisierbare Projekte in das Geschäft Step, Ausbauschritt 2035, aufzunehmen. Sonst hätten wir noch viele Anträge und Wünsche aus den Kantonen aufnehmen können.
Wenn wir die Kriterien der Haltestelle Thun Nord ansehen, stellen wir fest, dass hier keine Koordination mit dem Agglomerationsprogramm stattgefunden hat. Die Haltestelle kann später ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis erreichen, wenn die Entwicklung des Einzugsgebietes mit Arbeitsplätzen und Wohnungen weiter fortgeschritten ist und wenn sie gemäss Agglomerationsprogramm eben später - das heutige Projekt ist erst in der Liste B - realisiert wird. Eine Aufnahme der Haltestelle Thun Nord in den Ausbauschritt 2035 widerspräche also dem Bundesbeschluss zum Programm Agglomerationsverkehr. Wir hätten hier eben ganz klassisch eine Differenz zum gesamtheitlich gedachten Verkehr, dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds und dem Bahninfrastrukturfonds. Die Kohärenz würde dann wegfallen und bei der Haltestelle Thun Nord fehlen. Gewissermassen käme die Haltestelle Thun Nord in ein Gelände zu stehen, das noch nicht entsprechend erschlossen ist, und deshalb wäre die Haltestelle mindestens zum Teil unnötig und überdimensioniert. Aber die Notwendigkeit der Haltestelle Thun Nord als solche ist, wie gesagt, nicht bestritten.
Aus diesen Gründen sind im Ständerat beide Anträge, die zu diesen beiden Haltestellen gestellt worden waren, wieder zurückgezogen worden - von Frau Ständerätin Häberli-Koller und von Herrn Ständerat Stöckli. Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Ständerat auch ausgeführt, dass diese Haltestellen dann in den nächsten Ausbauschritt kommen. Wir wissen ja, dass dieser Ausbauschritt gemäss Artikel 1 Absatz 3 der Vorlage im Jahr 2026 - was dann kein Wahljahr wäre - vorzulegen ist.
Ich komme nun auf die Diskussionen innerhalb unserer nationalrätlichen Kommission zu sprechen. Da wurde[NB]ausgeführt - und es wurde auch heute verschiedentlich dargelegt -, dass man in Anbetracht der Kosten, die im Verhältnis zum Gesamtaufwand relativ gering sind, die beiden Projekte doch aufnehmen soll. Aber das ist nicht das entscheidende Kriterium! Das entscheidende Kriterium ist die Realisierbarkeit.
Wenn wir uns schon einig sind, dass beispielsweise die Haltestelle Winterthur-Grüze Nord erst dann Sinn macht, wenn der Brüttener Tunnel eröffnet ist, dann sehen wir auch, dass das erst im Jahr 2034 der Fall ist. Wenn wir auf Vorrat Haltestellen bauen, ist diese Lösung eben auch nicht intelligent, Herr Grossen, sondern bedeutet verschwendete Ressourcen.
Deshalb bitten wir Sie, diesen beiden Minderheiten zuzustimmen und die Mehrheit abzulehnen.