preparatory:AB 24612
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat beabsichtigte mit dieser Bestimmung, dass die Geldstrafe für alle Straftäter anwendbar wird, die leichte Straftaten begangen haben. Darum müssen für jedermann zumutbare Geldstrafen ausgefällt werden können, d. h., dass es möglich sein muss, auch die niedrigsten Einkommen zu berücksichtigen, wie dies bereits heute möglich ist, sieht doch das geltende StGB auch keinen Mindestbetrag für Bussen vor.
Ich bitte Sie, der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission und des Bundesrates zuzustimmen und auf eine Untergrenze zu verzichten.