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preparatory:AB 24649

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Weil das jetzt schon in der Eintretensdebatte diskutiert wurde, kann ich mich relativ kurz fassen. Der gemeinsame Nenner all jener, die eine Verankerung des Beirates im Gesetz ablehnen, besteht darin, dass wir mit [PAGE 1220] dem Verfahrensstand und mit der Meinungsbildung nicht zufrieden sind. Die verschiedenen Modelle, die alle ihre Vor- und Nachteile haben, wurden nicht ausreichend diskutiert. Eine rein parlamentarische Kommission hat den Nachteil, dass sich beim Sekretariat dieser parlamentarischen Kommission sehr viel Macht konzentriert. Ein Beirat hat den Nachteil, dass sich die Macht in entscheidender Weise auf ein ausserparlamentarisches, konsultatives Gremium verlagern könnte. Ich bin persönlich der Auffassung, dass das Modell einer gemischten Justizkommission, wie es einmal die Mehrheit der RK-SR vorgeschlagen hat, diesen Bedenken am ehesten Rechnung tragen würde.

Aber wir müssen eine Chance bekommen, das in der Kommission zu prüfen; da sind wir gleicher Meinung, Frau Ménétrey-Savary. Wir müssen eine Chance bekommen, diese Modelldiskussion zu führen. Wir können sie nur führen, wenn jetzt der Beirat, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, abgelehnt wird und dann im Differenzbereinigungsverfahren wirklich die Chance besteht, auch aufgrund des Berichtes der GPK-SR, die Sache noch einmal gründlich zu studieren.

Ich möchte präzisieren: Die Fraktion unterstützt die Mehrheit in ihrer Ablehnung, jetzt den Beirat gesetzlich zu verankern. Wenn die ständerätliche Fassung aber durchkommt, dann würde ich persönlich Ihrem Verfahrensantrag zustimmen: Dann müssen wir in der Kommission den ganzen Titel Beirat noch einmal gründlich diskutieren.