Lexipedia

preparatory:AB 248004

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz auszuräumen.

Es gibt keinen ersichtlichen Grund - ich habe jetzt auch im Bericht keinen gehört -, warum man einer Unternehmung vorschreiben muss, wie hoch der Mindestnennwert ihrer Aktien sein muss, solange er grösser als null ist, und grösser als null ist ja eine Selbstverständlichkeit. Jeder Nennwert, der diese Grösse null überschreitet, erfüllt den gleichen Zweck. Es gibt kein öffentliches Interesse an soundso hohen Mindestnennwerten.

Für den Gläubigerschutz relevant ist nur das Aktienkapital an sich und nicht die mathematische Aufteilung. Sogar wenn man der Vorstellung verhaftet wäre, dass man Aktien irgendwie mit Bargeld zahlen müsste und daher irgendwie bei diesem Rappen anknüpft, muss man ja daran denken, dass der Einräppler abgeschafft wurde.

Löst man sich vom Numismatischen und geht zum Mathematischen, ergibt die Beschränkung ebenfalls keinen Sinn: Schon heute gibt es Aktien mit Bruchwerten, wenn eben eine Aktie von, sagen wir, 10 Rappen durch drei geteilt wurde: Dann haben Sie heute schon eine Aktie mit Nennwert 3,33 Rappen. Ganze Zahlen, gebe ich zu, haben etwas Magisches an sich, aber in der Wirtschaftsrealität sollte uns dieser Zauber nicht ablenken. Es ist schlicht kein Problem denkbar, das dadurch entsteht, dass man hier diese Freiheit nicht geben will. Umgekehrt schaffen wir aber Freiheit mit der neuen Version, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Kollege Cramer hat gerade ein schönes Beispiel dafür genannt, wie es eben sein kann, dass man mit diesem einen Rappen an die Grenze kommt: Man würde gerne splitten, aber kann dann einfach nicht.

Der Antrag der Mehrheit ist also ein Eingriff, ein kleiner, aber doch ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der ja durch kein einziges denkbares öffentliches Interesse gerechtfertigt wäre.

Ich bitte Sie, den Unternehmen diese Freiheit zu geben und daher Bundesrat und Nationalrat zu folgen.