preparatory:AB 249911
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit beantragt - der Entscheid fiel mit 16 zu 6 Stimmen - Festhalten an der Verknüpfung der Zulassungssteuerung mit Efas. Wenn die Kantone im ambulanten Bereich mitfinanzieren, sollen sie auch im ambulanten Bereich zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten bekommen. Das ist der innere Zusammenhang der beiden Vorlagen.
Mit der Zulassungssteuerung und Efas schaffen wir eine klare Rollenverteilung und stärken die hoheitliche Funktion der Kantone. Die Kantone planen künftig im ambulanten und stationären Bereich. Sie werden weiterhin Tarife genehmigen oder Tarife erlassen, wenn sich die Tarifpartner nicht einig sind. Künftig werden die Kantone auch Einsitz in die gemeinsame Organisation für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur Tarmed bekommen, wie es heute bei Swiss DRG der Fall ist. Die Kantone haben folglich künftig zusätzliche Einfluss-, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten. In ihrem eigentlichen Auftrag der hoheitlichen Funktion werden ihre Kompetenzen gestärkt. Wenn nun von der Dringlichkeit der Vorlage gesprochen worden ist, möchte ich darauf hinweisen, dass wir eine Lösung der Zulassungssteuerung bis Mitte 2021 haben, und mit gutem Willen sollten wir dann auch mit Efas einige Schritte weiter sein.
Eine gemeinsame Inkraftsetzung der Zulassungssteuerung mit Efas heisst nicht, dass keine gestaffelte Inkraftsetzung möglich ist. Die Kommissionsmehrheit will einfach, dass Efas die Räte und das Referendum erfolgreich übersteht. Dann kann die Zulassungssteuerung sofort in Kraft gesetzt werden, während für Efas eine längere Einführungsphase nötig ist.
Ich bitte Sie, auch da dem klaren Kommissionsentscheid, der mit 16 zu 6 Stimmen getroffen worden ist, zu folgen.