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Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Eine juristische Person ist eben keine natürliche Person. Für die juristische Person gibt es entsprechend das Geschäftsgeheimnis, es gibt das Steuergeheimnis, es gibt privatrechtlich auch statutarisch mögliche Einschränkungen. Aber den Persönlichkeitsschutz, der sich eigentlich aus Artikel 28 ZGB ableitet, hat eine juristische Person höchstens ganz eingeschränkt, wenn es quasi um Fälle des unlauteren Wettbewerbs und ähnliche Dinge geht - aber nicht als Lieferant von Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes.

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