preparatory:AB 252652
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-25
Wortprotokoll
Es geht um den Treibstoffzuschlag für die Kompensation. Ein kleiner Teil der CO2-Emissionen von Benzin und Diesel muss schon heute durch private Klimaschutzprojekte in der Schweiz kompensiert werden. Diese Massnahme wurde 2012 nach dem Vorbild des Klimarappens der Erdölvereinigung eingeführt. Die Importeure finanzieren die Projekte mit den tiefsten Kosten und halten so die Kosten tief. Solche Projekte sind heute: Anrechnung der CO2-Senkenleistung von Schweizer Holz, klimafreundlichere Kühlsysteme bei Händlern und Wärmeverbünde mit Seewasser.
Für diese Kompensation wurden bisher 5 Rappen eingesetzt. Wenn wir also hier bei der Mehrheit von 10 oder 12 Rappen sprechen, heisst das, dass wir gegenüber dem Status quo eine Erhöhung von 5 oder 7 Rappen vorsehen würden.
Jetzt kann man schon sagen, dass das eine massive Auswirkung auf die Berggebiete hat. Die Berggebiete sind stärker betroffen, und gerade darum haben wir in unserem Vorstossentwurf, den wir vorbereitet haben, gesagt, eigentlich wollen wir eine Lenkungsabgabe, weil nur eine Lenkungsabgabe wirkt, und wenn eine solche konzipiert wird, ist die Situation der Berggebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Vermutlich geht es aber noch ein Weilchen, bis das eingeführt ist, und bis dahin scheint mir die Zusatzbelastung von 5 oder 7 Rappen durchaus vertretbar. Wenn die Jemeniten ein paar Drohnen losschicken, hat das häufig grössere Auswirkungen auf den Benzinpreis.
Dazu kommt ja, dass die Benzinpreissteigerung, die wir hier vorsehen, durch die neuen Vorschriften für Neuwagen überkompensiert wird. Wenn diese umgesetzt werden und die Leute infolgedessen nicht einfach stärkere Fahrzeuge kaufen, müssten im Endeffekt tiefere Benzin- oder Dieselkosten resultieren.
Die Minderheit Schmid Martin umfasst hier auch die ausländischen Biotreibstoffe. Die Obergrenze bei der Minderheit Schmid Martin besteht aus möglichen Treibstoffkosten für die Treibstoffkompensation, wie soeben erklärt, und umfasst eben auch die vergleichsweise teure Ertragsneutralität der Steuerbefreiung von primär aus dem Ausland importierten Biotreibstoffen. Diese Biotreibstoffmassnahmen kosten gemäss Schätzung der Verwaltung 5,7 Rappen. Damit bleiben für die restlichen Kompensationsprojekte nur noch 4,7 Rappen, und das ist weniger als heute. Heute setzen wir 5 Rappen ein.
Mit der Minderheit Schmid Martin wird deshalb der Ausbau, den wir vorgesehen haben, im erwähnten ersten Bereich nicht möglich. Wir würden sogar hinter den Status quo zurückgeworfen. Die Grenze ist ja bei Minderheit und Mehrheit ähnlich, aber das Problem ist der zweite Satz bei der Version der Minderheit: "Dieser Betrag deckt sämtliche Kompensationskosten im Treibstoffbereich." Das nimmt den Spielraum weg.
Ein letzter negativer Effekt wäre folgender: Ist die gesetzliche Obergrenze wie bei der Minderheit Schmid Martin zu tief angesetzt, sinkt für die Treibstoffimporteure die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Kompensationen durchzuführen. Damit müssten sie bezahlen. Auch dessen müssen wir uns bewusst sein.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.