preparatory:AB 253273
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 16 Absatz 3bis und Artikel 60a geht es um die Frage, ob die Kantonsbeiträge risiko- oder kostenbasiert eingespeist werden sollen. Bei der risikobasierten Einspeisung beteiligt sich der Kanton mit dem jeweiligen Prozentsatz an den effektiv entstandenen Kosten. Massgebend ist also die tatsächliche Abrechnung. Bei der kostenbasierten Verteilung erhält jeder Versicherer einen Pauschalbetrag, der proportional zum Risiko seiner Versicherten steht, also zu den Kosten, die gemäss den Regeln des Risikoausgleichs zu erwarten sind.
Es geht bei dieser Frage um die Abwägung, ob die tatsächlichen Kosten zurückzuerstatten sind oder - das möchte die Minderheit - ob für die Krankenversicherer ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden soll, wirtschaftlich zu handeln, gut zu kontrollieren und nur kosteneffiziente Leistungen zu finanzieren. Die Kantone ihrerseits - darauf möchte ich hinweisen - sind etwas geteilt, aber die GDK steht hinter der Kommissionsmehrheit, also hinter einer kostenbasierten Einspeisung.
Die Kommission hat ihren Entscheid mit 12 zu 9 Stimmen gefällt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.