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preparatory:AB 255700

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Ich möchte es nicht wiederholen, aber wir haben hier eine Vorlage, die einen dringenden sozialpolitischen Bedarf adressiert, der seitens der Kantone, der Organisationen und der Betroffenen seit Jahren artikuliert wird. Er wird jetzt adressiert. Es geht darum, dieses in den finanziellen Dimensionen zwar beschränkte, aber doch sehr ernsthafte Problem jetzt auch zu lösen.

Es ist so, Kollege Bischof hat darauf hingewiesen, dass es statistisch eine Tatsache ist - es ist nicht nur die gefühlte Realität der Menschen, sondern es ist auch die statistische Realität -, dass die Lage älterer Arbeitnehmender in den letzten Jahren, in den letzten zwei Jahrzehnten viel schwieriger geworden ist. Die Erwerbsquote selbst ist in dieser Altersgruppe im internationalen Vergleich hoch, das ist eine Tatsache. Aber es ist halt so, dass sich die Dinge verschlechtert haben. Die Statistiken zeigen, dass die Arbeitslosenquote, auch bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung, seit 2014 in allen Altersgruppen gesunken ist, mit Ausnahme der Über-55-Jährigen; da ist sie entgegen allen Entwicklungen in den anderen Altersgruppen gestiegen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist über 55 dreimal höher als bei den Jüngeren - eine statistisch erhärtete Tatsache. Es ist eine statistisch erhärtete Tatsache: Wer in diesem Alter die Stelle verliert, hat grössere und zum Teil grosse Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. Es ist nicht nur etwas, wovor die Leute in der sozialen Realität Angst haben, sondern es ist auch eine statistisch erhärtete Tatsache.

Im Kanton Zürich findet jeder Zweite - über 50 Prozent -, der mit über 60 Jahren ausgesteuert wird, nichts mehr und fällt in die Sozialhilfe. Das ist der Punkt, der hier anvisiert wird. Es ist eine unwürdige Situation: Jemand hat während Jahrzehnten gearbeitet, hat Steuern bezahlt, verliert in diesem Alter die Stelle und findet trotz Hunderten von Bewerbungen nichts mehr. Das ist eine Schande für die Betroffenen und ihre Familien. Oft hat diese Situation dann Auswirkungen auf das ganze soziale Umfeld, in Städten genauso wie in den Gemeinden - ja dort erst recht. Sie verlieren dazu, bedingt durch diesen Absturz, auch noch ihre Altersvorsorge, sind als Folge dieser Situation also auch noch altersarm.

Als ich Kollege Kuprecht und Kollege Hegglin zugehört habe, habe ich manchmal den Eindruck bekommen, dass sie sich nicht in diese Situation einfühlen können und nicht wissen, was sie bedeutet. Sie betrifft nur eine Minderheit, aber diese wird unglaublich hart getroffen. Sie können nicht nachfühlen, was es bedeutet, vor der Aussteuerung zu stehen und vor dem Absturz in die Sozialhilfe, sobald man das Vermögen aufgebraucht hat.

Im Hearing haben die kantonalen Konferenzen Beispiele gebracht, etwa das eines 59-jährigen Schreiners, der seit dreissig Jahren im selben Betrieb war. Dann wurde der Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen - da war nichts zu machen. Nach 520 Tagen in der [PAGE 1144] Arbeitslosenversicherung war es mit der Unterstützung vorbei - mit noch nicht einmal 62 Jahren. Das Ersparte, das da war, war rasch aufgebraucht. Es blieb nur noch die Sozialhilfe und zum frühesten Zeitpunkt dann die vorzeitige AHV-Rente: mit 63 Jahren. Dies bedeutete auch enorme Kürzungen, Altersarmut, Ergänzungsleistungen - und dies für jemanden, der sein Leben lang gearbeitet hatte. Das sind die Leute, für die es diese Überbrückungsleistungen braucht.

Es ist so, dass die Kantone für die Sozialhilfe zuständig sind. Aber es gibt eine Bundeskompetenz, die wir mit dieser Vorlage jetzt ausschöpfen. Artikel 114 der Bundesverfassung sagt, dass die Arbeitslosenfürsorge, diese Überbrückungsleistungen, die wir jetzt einführen, eine Bundeskompetenz im Anschluss an die Arbeitslosenversicherung darstellt. Wir nehmen diese Bundeskompetenz mit dieser Vorlage wahr und setzen das um, was die Bundesverfassung schon lange vorsieht; dies zum Verhältnis Bund/Kantone in diesem Kontext.

Wer damit argumentiert, es käme zu Fehlanreizen, der denkt ja offenbar an gewisse Arbeitgeber, die missbräuchlich Leute entlassen. Ich bin gerne bereit, mit jenen, die das jetzt artikuliert haben - Kollege Kuprecht, Kollege Hegglin -, auch dies anzugehen. Es gäbe Massnahmen, um in Situationen von Missbräuchen stärker einwirken zu können. Das wären aber arbeitsrechtliche Massnahmen. Da muss man dann beim Kündigungsschutz ansetzen - es war ein Thema und wird auch wieder ein Thema werden -, das ist der Punkt. Es gibt halt wirtschaftlich bedingte Entlassungen, wo es nicht um solche Dinge geht. Diese Überbrückungsleistungen adressieren eine Konstellation von Härtefällen. Das ist die entscheidende Frage.

Auch hier gibt es Statistiken: Im Kanton Waadt hat man die Situation nach der Einführung der "rente-pont" statistisch weiterverfolgt. Die Arbeitslosigkeit bei den Über-60-Jährigen ist in dieser Phase gesunken, nicht gestiegen. Auch das ist ein klares Indiz dafür, dass es sich bei den Zeitungsartikeln um Polemik handelt, dass sie hier Missbräuche unterstellt haben.

Wir haben eine klare Position der Kantone, der zuständigen kantonalen Konferenzen - wir sind ja die Kammer, die auch diese Interessen vertreten muss -: Die SODK und die VDK haben klar Position für diese Vorlage bezogen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Skos selber als Konferenz gefordert hat - und das ist noch nicht lange her, erst ein Jahr -, dass nach 55 Jahren keine Aussteuerungen mehr vorgenommen werden. Sie hat gefordert, eine Lösung einzuführen, die Aussteuerungen ab 55 Jahren vermeiden soll. Wir waren uns in der Kommission einig, dass etwas geschehen muss, haben es aber vermieden - das hat auch das Ergebnis der Kommissionsberatung gezeigt -, weitergehende Forderungen aufzunehmen, um jetzt eine Vorlage verabschieden zu können, die zwar im Ergebnis und auch in finanzieller Hinsicht von bescheidener Dimension ist, es jetzt aber erlaubt, endlich auf dieses grosse Problem einzugehen und ein Postulat von elementarer sozialpolitischer Gerechtigkeit umzusetzen.

Ich bitte Sie ebenfalls einzutreten.