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preparatory:AB 255809

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-16

Wortprotokoll

Eine Begutachtung einer versicherten Person ist eine sehr individuelle Angelegenheit, da die Untersuchung und die entsprechende Beurteilung nur einzelfallbezogen vorgenommen werden kann. Massgebende Qualitätskriterien für die Erstellung von Gutachten sind die Leitlinien für die Begutachtungen der medizinischen Fachgesellschaften. Erst mit der Überprüfung der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt das Gutachten die Anforderungen an die Verwertbarkeit. Das blosse Kopieren aus früheren Gutachten könnte von der IV nicht akzeptiert werden. Ein solcher Fall ist dem Bundesamt für Sozialversicherungen nicht bekannt. Dieses Vorgehen hätte in jedem Fall den vorsorglichen Ausschluss von der Vergabe weiterer Gutachten zur Folge. Das Eidgenössische Departement des Innern hat bereits im November entschieden, eine externe Untersuchung durchführen zu lassen, die den Bereich der Gutachten detailliert überprüft und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen soll.