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preparatory:AB 260209

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-04

Wortprotokoll

Gerade nach diesem Votum muss ich Sie einladen, der ausgezeichneten Begründung des Kommissionspräsidenten zu folgen und diese beiden Motionen anzunehmen.

Es ist offensichtlich, das anerkennt eigentlich auch der Bundesrat, dass die Medien in einer ausserordentlich schwierigen Situation sind, und zwar im journalistischen Bereich, in dem sie ihre Aufgabe als vierte Gewalt in diesem Staat in einer Lage wie der heutigen umso stärker wahrzunehmen haben. Es ist so, dass die wirtschaftliche Lage schwierig geworden ist, Werbeerträge eingebrochen sind - es geht hier um eine existenzielle Frage für eine zentrale Funktion in unserem Staat.

Was nicht ganz verständlich ist, ist die Schlussfolgerung in der Antwort des Bundesrates. Sie ist eigentlich nur aufgrund der Vorgeschichte des Geschäftes verständlich. Es wird hier gesagt, Notrecht sei nicht am Platz. Die Kommission verlangt auch kein Notrecht, sondern dringliches Handeln. Die Motionen sind auch etwas breiter angelegt als die inzwischen aufgegleiste dringliche Vorlage des Bundesrates, die ausdrücklich begrüsst wird. Insoweit wird das, was der Bundesrat jetzt vorschlägt, unterstützt und kommt nachher auch schnell in die Beratung; wir werden das in der Sommersession verabschieden können. Es gibt aber weitere Punkte, die die Motionen enthalten, die im gegenwärtigen Vorschlag des Bundesrates noch nicht berücksichtigt sind. Also: dringliches Handeln, kein Notrecht.

Es ist auch noch festzustellen, Herr Kollege Knecht, dass die SDA nach dem Text der Motion nicht unterstützt würde, sondern die Verleger, indem ihnen die Dienstleistungen der SDA [PAGE 210] unentgeltlich zur Verfügung stünden. Das ist eine wichtige Differenz, es ist eine Hilfe für die Verlage. Sie haben sich zur Dividendenpolitik grösserer Unternehmen geäussert; da teile ich Ihre Auffassung natürlich, das kritisieren wir. Das war auch ein wichtiger Kritikpunkt in der Kommission. Sie werden die Gelegenheit haben, beim Vorstoss zur Kurzarbeit die nötige Schlussfolgerung zu ziehen und entsprechend zu stimmen.

Sofern morgen der Nationalrat dieser Motion zustimmt, wird das wieder zu uns kommen, dann haben Sie die Gelegenheit, Ihre Schlussfolgerungen zu ziehen. Hier jetzt aber, wo es um die Zukunft der Medien in einer existenziellen Situation geht, bitte ich Sie dringend, nach dem Votum des Kommissionspräsidenten im Sinne der Kommission diese beiden Motionen anzunehmen.